Benachrichtigung über Pflegemaßnahmen: Wir planen im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz bis 30. September 2022 Pflegemaßnahmen innerhalb der Natura 2000-Gebiete „Östlich Merzig“ (Stadt Merzig, Gemarkung Merchingen, Lagebezeichnung „Im Geisenfels“, „Hanfritz“ und „Am runden Berg“) und „Südhang Hohe Berg“ (Stadt Merzig, Gemarkung Harlingen, Lagebezeichnung „Auf’m Wingertsberg“) durchzuführen. Die Grenzen des Natura 2000-Gebietes „Östlich Merzig“ ergeben sich aus der Verordnung über das Natura 2000-Gebiet „Östlich Merzig“ vom 8. Februar 2017 (Amtsblatt des Saarlandes vom 24. 02. 2017, S. 231), die des NSG „Südhang Hohe Berg“ aus der Verordnung vom 20. 10. 2015 (Amtsblatt des Saarlandes 5. 11. 2015, S. 743).
Die Pflegemaßnahmen Mähen/Mulchen und Entfernung des Gehölzaufwuchses und Abräumen dienen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere zum Offenhalten des Lebensraumtyps „Kalk-Halbtrockenrasen“.
Die Verordnungen können online eingesehen werden unter https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/informationen/natura2000/natura2000-gebiete-und-vo/natura2000-gebiete-und-vo_node.html.
Soweit Sie als betroffener Eigentümer oder Nutzungsberechtigter begründete Einwendungen gegen die geplanten Arbeiten haben sollten, können Sie diese binnen 14 Tagen an die Naturlandstiftung Saar, Feldmannstraße 85, 66119 Saarbrücken,
Tel.: (0681) 954 150, richten.
Roland Krämer
Kurator Naturlandstiftung Saar