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Neues aus Merzig
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen zur Hundesteuer

Kontrolle des Hundebestandes: Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund aus einer anderen Gemeinde zuzieht, muss diesen laut der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Merzig innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung, Bürgerbüro, Neues Rathaus, anmelden. Da erfahrungsgemäß nicht alle Hundebesitzer ihre Hunde ordnungsgemäß anmelden, werden in nächster Zeit stichprobenartige Kontrollen in allen Stadtteilen durch den Kommunalen Ordnungsdienst durchgeführt, der sich entsprechend ausweisen wird. Hundehalter, Haushaltsvorstände und auch Grundstückseigentümer sind laut Hundesteuersatzung zur Auskunft verpflichtet.

Es wird in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass außerhalb des umfriedeten Grundstückes die Hundesteuermarke sichtbar am Halsband angebracht sein muss.

Die aktuelle Hundesteuersatzung kann unter https://www.merzig.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht/ eingesehen werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzmanagements/Steuern wenden, die sie unter der Telefonnummer 06861-85 279 oder der E-Mail-Adresse abgaben@merzig.de erreichen.