„Revitalisierung Haus Sonnenwald“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Besseringen
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Revitalisierung Haus Sonnenwald“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan ist es die Voraussetzungen zur Revitalisierung des ehemaligen VdK-Erholungsheimes zu schaffen. Der Gebäudekomplex steht seit rund 10 Jahren leer. Zukünftig sollen Ferienwohnungen, Fremdenzimmer oder sonstige Zimmer zur Gastbeherbergung untergebracht werden, die, wenn möglich, sinnvoll durch Wohneigentum ergänzt werden sollen. Das Konzept wird durch Gastronomie, Seminar-, Tagungsräume und Veranstaltungs- bzw. Multifunktionsräume für Feierlichkeiten, einen Wellness-, Fitness- und Freizeitbereich und die neugestaltete Außenanlage abgerundet.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Revitalisierung Haus Sonnenwald“.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für das Gelände des ehemaligen VdK-Erholungsheim im Stadtteil Besseringen aufgestellt. Das Plangebiet ist auf allen Seiten von Wald umschlossen. In Richtung Westen erfolgt die Anbindung über die Straße „Zum Sonnenwald“ an den Siedlungskörper von Besseringen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan derzeit noch als geplantes Sondergebiet Hotel und Fläche für Wald dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, in der Zeit vom 28.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025 auf der Internetseite der Kreisstadt unter www.merzig.de unter folgendem Pfad: https://www.merzig.de/amtlichebekanntmachungen veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Ressort 30, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, Brauerstraße 5, Schaukasten neben Zimmer 234, 66663 Merzig, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.