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Neues aus Merzig
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Saarländisches Verwaltungszustellungsgesetz (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für die nachstehend genannte Person liegt folgender, von der Kreisstadt Merzig erlassener, Bescheid vor:

Name: Uwe Hans Friedrich Kassenzeichen: 02-15670

Aktenzeichen: 010/311/3078/048/042/5

Letzte bekannte Anschrift im Inland: Feldstraße 27, 63150 Heusenstamm

Letzte bekannte Anschrift im Ausland: Lieu-Dit Emilieux, 43210 Malvalette, Frankreich

Abgaben-Jahresbescheid für das Jahr 2026 vom 20.01.2026

Der Bescheid wird gemäß § 122 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung (AO), § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bescheid kann von der genannten Person oder einem Bevollmächtigten bei der Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Brauerstraße 5, Zimmer 318 oder 319, 66663 Merzig, eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

Merzig, den 19.08.2026
Kreisstadt Merzig
Der Oberbürgermeister
Marcus Hoffeld