Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hatte am 3. April 2025 und am 4. September 2025 in öffentlichen Sitzungen den Beschluss gefasst, eine Teilfläche von ca. 80,5 Hektar städtischen Waldes im Rahmen eines sogenannten Interessenbekundungsverfahrens auszubieten.
Mit der Veröffentlichung sind in diesem Zusammenhang Irritationen, Missdeutungen und Unsicherheiten aufgetreten. Am häufigsten ist hierbei geäußert worden: „Die Stadt bietet ihren Wald zum Verkauf an“ oder „Die Stadt verkauft den städtischen Wald“.
Dies ist mit der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens nicht der Fall.
Am nördlichen Rand des Stadtgebietes in Richtung Britten, angrenzend an die Gemeinden Losheim am See und Mettlach, ist die Kreisstadt Merzig Eigentümerin von Waldflächen. Durch die Außengrenzen zu den Nachbarkommunen, andere Grundstückseigentümer und die vorhandene Wegeinfrastruktur besteht hier auf den Gemarkungen Besseringen und Merzig eine gut abgrenzbare Fläche von ca. 80,5 Hektar zusammenhängendem Wald.
Anfang des Jahres 2025 ging bei der Stadtverwaltung die Anfrage eines Interessenten ein, diese Fläche käuflich zu erwerben. Die Stadtverwaltung musste sich mit dieser Anfrage beschäftigen. Gleichzeitig musste aber auch etwaigen anderen Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, ein Angebot abzugeben.
Ein geeignetes Mittel hierzu stellt ein Interessenbekundungsverfahren dar.
Dabei stellt ein Interessenbekundungsverfahren lediglich die Vorstufe zu einem möglichen späteren Verkaufsverfahren dar. Nach einer öffentlichen Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens reichen die potentiellen Interessenten neben ihrer Absicht zum Ankauf der Grundstücke auch ein Nutzungskonzept innerhalb einer zuvor festgelegten Frist ein.
Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren, für das die Regeln des Vergaberechts Anwendung finden, sondern um eine für die Kreisstadt Merzig unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Kauf von städtischen Waldgrundstücken bzw. Teilflächen von städtischen Waldgrundstücken in Verbindung mit einem Konzept, wie die Waldflächen künftig bewirtschaftet werden sollen.
Da es sich nicht um ein formales Vergabeverfahren handelt, hat sich die Kreisstadt Merzig das Recht vorbehalten, das Verfahren jederzeit abzubrechen und gegebenenfalls durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen.
Mit Ablauf der vorgegebenen Bewerbungsfrist werden mögliche eingegangene Angebote nach den im Interessenbekundungsverfahren definierten und beschlossenen Kriterien transparent bewertet.
Neben den finanziellen Angeboten, die die Kreisstadt Merzig prüft, legt sie auch großen Wert auf die zukünftige Bewirtschaftung des Waldes. Die Kreisstadt Merzig hat bereits Vorstellungen und Ideen, wie die Waldfläche nachhaltig genutzt werden soll, und möchte sicherstellen, dass diese auch im künftigen Umgang mit der Fläche umgesetzt werden. Daher werden die Angebote insbesondere auch auf Vorstellungen und Konzepte möglicher Interessenten hinsichtlich der Waldwirtschaft geprüft. Es ist der Kreisstadt Merzig sehr wichtig, dass die Bewirtschaftung im Einklang mit ihren Zielen und Vorstellungen steht, um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung der Waldfläche zu gewährleisten.
Die vorgenommene Bewertung und Gewichtung möglicher Interessenbekundungen kann sowohl als Grundlage dienen, um das Verfahren abzubrechen, zu ersetzen oder auf unbestimmte Zeit einzustellen, wie auch hieraus eine Entscheidung zu treffen, ob und gegebenenfalls an wen die Grundstücke veräußert werden sollen.
Letztendlich entscheidet nach Prüfung und Wertung der abgegebenen Angebote der Stadtrat, ob überhaupt ein Angebot angenommen wird und falls ja, zu welchen Konditionen und Konzeptionen dies geschieht.