Lageplan ohne Maßstab, Quelle: LVGL, bearbeitet durch Kernplan
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gipsberg, nord-östlicher Teil“ einzuleiten.
In seiner Sitzung am 15.06.2016 hat der Stadtrat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gipsberg, nord-östlicher Teil“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es aufgrund stetiger Nachfrage nach Wohnbauplätzen Planungsrecht für die Errichtung von Wohnhäusern zu schaffen. Die Grünfläche mit Baumbestand im Stadtteil Merzig am nördlichen Ostring ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gipsberg, nord-östlicher Teil“. Das Plangebiet wurde im v. g. Bebauungsplan von 1982 als Mischgebiet mit Grünflächen in den Randbereichen ausgewiesen. Eine Bebauung fand jedoch bisher nicht statt.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände zwischen der Straße „Beim Steinigen Weg“, der Losheimer Straße (L 157) und der Straße „Ostring“ geändert, davon ausgenommen ist die Bestandsbebauung entlang der drei genannten Straßen. In Richtung Norden wird das Plangebiet durch Freiflächen mit Gehölzstrukturen eingegrenzt, die das Plangebiet von der Losheimer Straße trennen. Auch in Richtung Osten geht das Plangebiet in die freie Landschaft mit Gehölzstrukturen über. Diese trennt die geplante Bebauung auch von der bestehenden Bebauung des Ostrings (Hs.-Nr. 19).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha.
Im Bereich des damaligen Bebauungsplanes hat sich ein Biotop entwickelt. Es sind für die funktionale Kompensation des Lebensraumtyp-Verlustes externe Kompensationsmaßnahmen auf den Flurstücken 42/2 und 42/3 der Flur 13 der Gemarkung Merzig und auf den Flurstücken 69, 75/2 und 77/1 der Flur 13 der Gemarkung Merzig geplant, die Flächen befinden sich nördlich des Plangebietes. Es sind für die Kompensation des Waldverlustes externe Kompensationsmaßnahmen als Aufforstung auf den Flurstücken 553/178, 182/1 und 181 der Flur 4 der Gemarkung Merchingen sowie auf den Flurstücken 352/1 und 351 der Flur 8 der Gemarkung Merchingen geplant, die Flächen befinden sich östlich des Plangebietes. Die Lage der Maßnahmen ist ebenfalls dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Funktionalausgleich und der Waldausgleich findet auf Flächen der Stadt statt.
Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche eine Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vom 28.07.2016 bis einschließlich 29.08.2016 durchgeführt worden.
Aufgrund der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes nochmals überarbeitet und ergänzt. Gegenüber der Auslegung hat sich insbesondere die Situation hinsichtlich des Fliesenwerkes der Villeroy & Boch geändert. Das Werk wurde zwischenzeitlich geschlossen. Auf der Fläche kann somit nach derzeitigem Kenntnisstand wohl kein (produzierendes) Gewerbe mehr angesiedelt werden. Damit ist auch vorwiegend Wohnen in Richtung Losheimer Straße möglich. Dabei werden nach wie vor nur die bereits erschlossenen Flächen entwickelt. Die übrigen Flächen bleiben Grünflächen. Im Übergang zur geplanten Wohnbebauung hat sich wie bereits dargelegt ein Biotop entwickelt. Ein entsprechender Ausgleich soll erfolgen. Auch die diesbezüglichen Aussagen werden aktualisiert. Entsprechende Ausgleichsflächen wurden festgesetzt. Auch ein Ausnahmeantrag aufgrund des Biotops wird eingereicht.
Angrenzend an die Straße „Ostring“ befinden sich im Plangebiet nach Rückmeldung der Forstbehörde Waldflächen, die durch die Planung in Anspruch genommen werden. Entsprechende Ausgleichsflächen wurden festgesetzt.
Darüber hinaus wurden als Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Verlauf der Gashochdruckleitung der CREOS sowie ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Außerdem wurde die Festsetzung der Stellung der baulichen Anlagen im Bereich der Straße „Beim Steinigen Weg“ aufgrund aktueller Entscheidung der Stadtverwaltung zurückgenommen.
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 27.08.2026 den überarbeiteten und ergänzten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gipsberg, nord-östlicher Teil“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem Fachbeitrag Natur- und Artenschutz, gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet sowie die erneute Auslegung beschlossen.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem Fachbeitrag Natur- und Artenschutz, in der Zeit vom 17.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026 auf der Internetseite der Kreisstadt unter www.merzig.de unter folgendem Pfad: https://www.merzig.de/amtlichebekanntmachungen, erneut veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich erneut im Rathaus der Kreisstadt, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, Schaukasten zwischen Zimmer Nr. 234 und 235, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 17.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.