Neue Verteilung der Vereinszuschüsse
Da die Energiekosten steigen hat die Kreisstadt Merzig Anpassungen für die Nutzung städtischer Infrastruktur vorgenommen. Hiervon betroffen ist unter anderem die Merziger Stadthalle. Da die Kosten für das Heizen mit Gas steigen und mit großer Wahrscheinlichkeit auch Strom teurer wird, bleibt der Kreisstadt Merzig keine andere Wahl, als die Nutzer an den Mehrkosten zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat beschlossen, die Energiekostenzuschläge für gewerbliche und private Nutzer für die Stadthalle um 100 % zu erhöhen. Gleiches gilt auch für die Benutzung der Saargauhalle, der Vereins- und Bürgerhäuser, dem Pfarrzentrum Hilbringen und der Seffersbachhalle. Dabei werden bei diesen Einrichtungen ebenfalls die Energiepreise für die gewerblichen und privaten Mieter verdoppelt, um dadurch den städtischen Haushalt nicht weiter zu belasten. Eine Verdopplung der Energiekosten trifft auch auf die gewerblichen und sonstigen Nutzer von Schulturnhallen zu. Ausgenommen von diesen Regelungen sind die sportlichen und kulturellen Vereine, da diese im gesellschaftlichen und sozialen Leben eine wichtige Rolle einnehmen. Vor diesem Hintergrund wird bei diesen Vereinen von einer Erhöhung der Entgelte abgesehen.
Darüber hinaus wir die Kreisstadt Merzig den sportlichen und kulturellen Vereinen trotz bescheidener Haushaltslage und auch erheblich steigender eigener Kosten weiterhin die gleichen Haushaltsmittel wie in den vergangenen Jahren zur Verfügung stellen, die insgesamt 114.000 € betrugen. Durch die Beibehaltung der Zuschussmittel trotz erheblicher Mehrkosten möchte die Kreisstadt Merzig den Vereinen für das große sozialpolitische und gesellschaftliche Engagement danken.
Bislang übernimmt die Kreisstadt Merzig den größten Teil der Energiekosten und stellt diese bislang nur teilweise in Rechnung. Trotz der generellen Energieostensteigerung hält die die Kreisstadt Merzig die subventionierten Eigenanteile für die Vereine auf dem bisherigen Niveau, obwohl die Realkosten für die Stadt enorm steigen werden.
Ändern wird sich die Verteilung der Vereinszuschüsse, um eine möglichst faire Aufteilung zu erreichen. So werden Sport- und Kulturvereine die städtischen Hallen bis 19:00 Uhr weiterhin komplett kostenlos nutzen können. Für die darauffolgende Zeit werden weiterhin die Kosten auf die Hallenmieten zu 80% bezuschusst. Die Energiepauschale muss jeder Nutzer in Zukunft selbst tragen. 80% auf die Mietkosten werden auch bei der Nutzung von Hallen des Landkreises bezuschusst.
Für die Nutzung der sonstigen Hallen (z.B. Tennishallen) werden Zuschüsse zu den Hallenmieten von 30% ohne Energiekosten erstattet. Hier beträgt der maximale Zuschussbetrag zukünftig 4.500 €.
Darüber hinaus wird es auch Änderungen in der Verteilung der Barzuschüsse geben. Diese wird bei Vereinen, die auf Flutlicht angewiesen sind, erhöht. So erhalten beispielsweise Fußballvereine für die Flutlichtanlage bei maximal vier Mannschaften 1.200 € und ab mindestens fünf Mannschaften 1.800 €. Dies ist allerdings nur der Fall, sofern der Fußballverein nicht über eine von der Stadt finanzierte LED-Flutlichtanlage verfügt. In solch einem Fall wird sich der entsprechend zustehende Betrag halbieren.