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Neues aus Merzig
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vertragsbedingungen für die Benutzung der Saargauhalle, der Vereins- und Bürgerhäuser, des Dorfgemeinschaftshauses, des Pfarrzentrums Hilbringen und der Seffersbachhalle

A. Allgem. Vertragsbedingungen

I. Mietgegenstand sind im Folgenden Räume, Betriebsvorrichtungen und Einrichtungsgegenstände. Die Anmietung städtischer Einrichtungen durch extremistische, rassistische und antidemokratische Gruppen wird nicht gestattet.

In allen Mietvereinbarungen ist deshalb der konkrete Nutzungszweck anzugeben.

Zur Vermeidung strafbarer Handlungen im Sinne der §§ 84 - 86a, 126 - 127 und 130 StGB während einer Veranstaltung kann der Bürgermeister eine Vertragsstrafe festsetzen. Die Anmietung zur Durchführung von Ultimate und Extreme Fighting-Veranstaltungen ist nicht gestattet.

Der Bürgermeister ist berechtigt, Veranstaltungen abzulehnen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass zum Beispiel die öffentliche Sicherheit und Ordnunggefährdet ist, bzw. gegen die guten Sitten verstoßen wird, oder gewaltverherrlichende Aktionen stattfinden sollen.

In allen Gebäuden besteht absolutes Rauchverbot. Die Vermietung an einen Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens wird zu 100 % steuerpflichtig behandelt.

II. Bei Veranstaltungen, die nachweislich ohne Ausgabe von Speisen oder Getränken erfolgen, reduziert sich die reine Miete um 50 %. Die Ortsvorsteher bzw. Hausmeister vermerken dies explizit im Nutzungsnachweis nach der Veranstaltung.

III. Die Mieten, Energie- und Nebenkosten gelten für eine Veranstaltungsdauer bis zu 9 Stunden. Bei längerer Veranstaltungsdauer wird für jede weitere angefangeneStunde 1/10 der angesetzten Miete und der Energiekosten erhoben. Als Veranstaltungsdauer zählt die Zeit vom angesetzten Beginn der Veranstaltung bis zur Beendigung durch den Veranstalter. Bei Ausstellungen zählt die Öffnungszeit der Ausstellung sowie Auf- und Abbau als Veranstaltungsdauer.

IV. Zur Abhaltung einer nichtöffentlichen (General-)Probe werden die dazu benötigten Räume ohne Berechnung einer Miete zur Verfügung gestellt.

V. Der Mieter teilt dem Vermieter die Art der Veranstaltung und die geplante Teilnehmerzahl mit. Soweit nach Art der Veranstaltung ein Brandsicherheitswachdienst erforderlich ist (z. B. Bühnenveranstaltungen) erfolgt die Gestellung durch den Vermieter.

VI. Bühneneinrichtungen und zusätzliche Ausstattungsgegenstände müssen spätestens 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstalter auf seine Kosten eingebracht werden. Soweit die Beschaffung durch die Stadt erfolgt, sind die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

VII. Die Miet-, Energie- und Nebenkosten werden am Tage vor der Veranstaltung fällig. Außerdem ist bei discoähnlichen Veranstaltungen und Märkten zusätzlich der Stadt auf Verlangen eine Kaution zu

stellen für Schäden, die der Stadt an den überlassenen Räumen, Einrichtungen und Zufahrtswegen durch die Nutzung im Rahmen des Mietvertrages evtl. entstehen. Die Höhe der Kaution ist von der Verwaltung nach dem Schadensrisiko und unter Berücksichtigung des Veranstalters (kommerzielle oder Vereinsveranstaltungen)

festzulegen. Die Kaution ist spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung zu hinterlegen. Auf Verlangen der Stadt hat der Veranstalter mit der Vermietungszusage einen Vorschuss in angemessener Höhe zu entrichten.

VIII. Der Bürgermeister kann in Ausnahmefällen abweichende Mieten festsetzen. Das gilt insbesondere für Veranstaltungen, an denen die Stadt ein besonderes Interesse hat. Bei Veranstaltungen, deren Erlös sozialen und/oder karitativen Einrichtungen in der Kreisstadt Merzig zu Gute kommt (Benefizveranstaltungen), kann die Miete auf schriftlichen Antrag erlassen werden. Entsprechende Bescheinigungen (Spendenbeleg) sind dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen.

IX. Die Inanspruchnahme der Hallen, Vereins- und Bürgerhäuser für Seniorentage, Ortsrat- und Schiedsleutesitzungen, Veranstaltungen

der städtischen Schulen und Kindergärten sowie Blutspendetermine

erfolgt unentgeltlich.

Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft.

B. Mieten, Energie- und Nebenkosten

Die in diesen Richtlinien festgesetzten Gebührentarife sind Bruttopreise und enthalten den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 %. Eine Änderung des Steuersatzes wird entsprechend an die Nutzer weitergegeben. Die Gebührensätze werden in der jeweiligen Höhe angepasst. Ergeben sich dabei unrunde Beträge, so sind diese auf volle Euro aufzurunden.

Die Berechnung der Mieten erfolgt in 3 Mietgruppen:

Mietgruppe A: gewerbliche Veranstaltungen, Hochzeiten, sonstige Familienfeierlichkeiten

Mietgruppe B: nicht gewerbliche Veranstaltungen mit Eintritt, sowie Beerdigungen

Mietgruppe C: nicht gewerbliche Veranstaltungen ohne Eintritt, Familienabende, Vereinsfeiern etc.

Für die Berechnung der Energiekosten gilt: Die bei der jeweiligen Einrichtung zuerst genannten Energiekostenentgelte sind bei Nutzung der Gebäudeheizungseinrichtungen zu entrichten, ansonsten gelten die in Klammern angegebenen Beträge.

I. Saargauhalle Schwemlingen

1. Mieten

Halle:

Mietgruppe A 231,00 €, Mietgruppe B 160,00 €, Mietgruppe C 46,00 €

Küche:

Mietgruppe A 26,00 €, Mietgruppe B 16,00 €, Mietgruppe C 9,00 €

Gaststätte:

Mietgruppe A 52,00 €, Mietgruppe B 37,00 €, Mietgruppe C 28,00 €

Versammlungsraum:

Mietgruppe A 52,00 €, Mietgruppe B 37,00 €, Mietgruppe C 28,00 €

2. Energiekosten

Halle:

Mietgruppe A 154,00 € (52,00 €), Mietgruppe B 78,00 € (26,00 € ), Mietgruppe C 48,00 € (16,00 € )

Versammlungsraum:

Mietgruppe A 48,00€ (16,00 € ), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 € ), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 € )

Gaststätte:

Mietgruppe A 48,00 € (16,00 €), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 € ), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 € )

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags

für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

II. Bürgerhaus Silwingen

1. Mieten

großer Saal:

Mietgruppe A 89,00 €, Mietgruppe B 63,00 €, Mietgruppe C 30,00 €

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 44,00 €, Mietgruppe B 32,00 €, Mietgruppe C 15,00 €

Küche:

Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €

2. Energiekosten

großer Saal:

Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 52,00 € (18,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 €)

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 44,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 26,00 € (10,00 €), Mietgruppe C 16,00 € (6,00 €)

3. Jugendraum im Kellergeschoss

Miete: 30,00 €,

Energiekosten 42,00 € (14,00 € )

4. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

III. Bürgerhaus Menningen

1. Mieten

Großer Saal:

Mietgruppe A 104,00 €, Mietgruppe B 68,00 €, Mietgruppe C 35,00 €

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 42,00 €, Mietgruppe B 32,00 €, Mietgruppe C 17,00 €

Küche:

Mietgruppe A 16,00 €, Mietgruppe B 9,00 €, Mietgruppe C 6,00 €

2. Energiekosten

Großer Saal:

Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 52,00 € (18,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,-- €)

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,-- €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags

für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

IV. Vereinshaus Merchingen

1. Mieten

Saal:

Mietgruppe A 142,00 €, Mietgruppe B 96,00 €, Mietgruppe C 35,00 €

Nebenzimmer:

Mietgruppe A 48,00 €, Mietgruppe B 40,00 €, Mietgruppe C 28,00 €

Küche:

Mietgruppe A 24,00 €, Mietgruppe B 14,00 €, Mietgruppe C 9,00 €

2. Energiekosten

Saal:

Mietgruppe A 104,00 € (36,00 €), Mietgruppe B 72,00 € (24,00) €, Mietgruppe C 42,00 € (14,00 €)

Nebenzimmer:

Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 28,00 € (10,00) €

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags

für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

V. Vereinshaus Merzig

1. Mieten

Saal:

Mietgruppe A 97,00 €, Mietgruppe B 68,00 €, Mietgruppe C 30,00 €

Nebenzimmer:

Mietgruppe A 40,00 €, Mietgruppe B 30,00 €, Mietgruppe C 17,00 €

Gymnastikraum:

Mietgruppe C 4,00 €

Küche:

Mietgruppe A: 19,00 €, Mietgruppe B: 11,00 €, Mietgruppe C: 6,00 €

2. Energiekosten

Saal:

Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 52,00 € (18,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 € )

Nebenzimmer:

Mietgruppe A 42,00 € (14,00 € ), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)

Gymnastikraum:

Mietgruppe C 18,00 € (6,00 €)

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführtwerden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

VI. Bürgerhaus Mondorf

1. Mieten

Großer Saal mit Bühnenraum:

Mietgruppe A 117,00 €, Mietgruppe B 78,00 €, Mietgruppe C 30,00 €

Mittlerer Saal ohne Bühnenraum:

Mietgruppe A 89,00 €, Mietgruppe B 60,00 €, Mietgruppe C 27,00 €

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 47,00 €, Mietgruppe B 37,00 €, Mietgruppe C 22,00 €

Küche:

Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €

2. Energiekosten

Großer Saal mit Bühnenraum:

Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 62,00 € (22,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 €)

Mittlerer Saal ohne Bühnenraum:

Mietgruppe A 62,00 € (22,00 €), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe C 28,00 € (10,00 € )

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 42,00 € (14,00€), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 € )

3. Jugendraum im Kellergeschoss

Miete: Mietgruppe A 60,00 €,

Energiekosten: Mietgruppe A 42,00 € (14,00 € )

4. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführtwerden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags

für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der

Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

VII. Bürgerhaus Weiler

1. Mieten

Saal:

Mietgruppe A 42,00 €, Mietgruppe B 22,00 €, Mietgruppe C 12,00 €

Bauernstube:

Mietgruppe A 52,00 €, Mietgruppe B 32,00 €, Mietgruppe C 22,00 €

Ausschankraum:

Mietgruppe A 32,00 €, Mietgruppe B 22,00 €, Mietgruppe C 12,00 €

Zwischenraum:

Mietgruppe A 22,00 €, Mietgruppe B 12,00 €, Mietgruppe C 6,00 €

Küche:

Mietgruppe A 16,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €

2. Energiekosten

Saal:

Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 22,00 € (8,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 €)

Bauernstube:

Mietgruppe A 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe B 22,00 € (8,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 € )

Ausschankraum:

Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 )

Zwischenraum:

Mietgruppe A 22,00 € (8,00 €), Mietgruppe B 12,00 € (4,00 €), Mietgruppe C 6,00 € (2,00 €)

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

VIII. Dorfgemeinschaftshaus Bietzen

1. Mieten

Saal:

Mietgruppe A 104,00 €, Mietgruppe B 65,00 €, Mietgruppe C 30,00 €

Gewölbekeller:

Mietgruppe A 42,00 €, Mietgruppe B 27,00 €, Mietgruppe C 15,00 €

Vereinsraum:

Mietgruppe A 42,00 €, Mietgruppe B 27,00 €, Mietgruppe C 15,00 €

Küche:

Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €

2. Energiekosten

Saal:

Mietgruppe A 72,00 € (24,00 €), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)

Gewölbekeller:

Mietgruppe A 28,00 € (10,00 €), Mietgruppe B 18,00 € (6,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 €)

Vereinsraum:

Mietgruppe A 28,00 € (10,00 €), Mietgruppe B 18,00 € (6,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 €)

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

IX. Seffersbachhalle Brotdorf

1. Mieten

Halle:

Mietgruppe A 308,00 €, Mietgruppe B 206,00 €, Mietgruppe C 104,00 €

Gemeinschaftsraum:

Mietgruppe A 130,00 €, Mietgruppe B 57,00 €, Mietgruppe C 33,00 €

Küche:

Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €

2. Energiekosten

Halle:

Mietgruppe A 144,00 € (52,00 €), Mietgruppe B 78,00 € (26,00 €), Mietgruppe C 52,00 € (18,00 €)

Gemeinschaftsraum:

Mietgruppe A 104,00€ (36,00 €), Mietgruppe B 62,00 € (22,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 €)

3. Entgelte für Pflicht-, Freundschaftsspiele und Turniere

Für die Inanspruchnahme der Seffersbachhalle Brotdorf zu Pflicht-, Freundschaftsspielen und Turnieren ist bei einer angenommenen Inanspruchnahme von 6 - 8 Stunden ein pauschales Entgelt von 50 € pro Tag zu erheben. Sofern eine Inanspruchnahme deutlich unter der vorgenannten Zeitdauer erfolgt, beträgt das Entgelt 7,50 € je angefangene Stunde.

4. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags

für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

5. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

X. Bürgerhaus Harlingen

1. Mieten

Saal Mittelabtrennung offen:

Mietgruppe A 117,00 €, Mietgruppe B 78,00 €, Mietgruppe C 29,00 € je eine Saalhälfte:

Mietgruppe A 57,00 €, Mietgruppe B 39,00 €, Mietgruppe C 17,00 €

Küche:

Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €

2. Energiekosten

Saal Mittelabtrennung offen:

Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 62,00 € (22,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 €) je eine Saalhälfte:

Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €) Mietgruppe C 16,00 € (6,00 €)

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

XI. Bürgerhaus Besseringen

1. Mieten

Großer Saal:

Mietgruppe A 119,00 €, Mietgruppe B 76,00 €, Mietgruppe C 38,00 €

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 60,00 €, Mietgruppe B 38,00 €, Mietgruppe C 25,00 €

Küche:

Mietgruppe A 19,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €

2. Energiekosten

Großer Saal:

Mietgruppe A 104,00 € (36,00 €), Mietgruppe B 72,00 (24,00 €), Mietgruppe C 40,00 € (14,00 €)

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 72,00 € (24,00 €), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 €) Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

XII. Bürgerhaus Ballern/Fitten

1. Mieten

Großer Saal:

Mietgruppe A 104,00 €, Mietgruppe B 52,00 €, Mietgruppe C 34,00 €

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 48,00 €, Mietgruppe B 32,00 €, Mietgruppe C 19,00 €

Küche:

Mietgruppe A 22,00 €, Mietgruppe B 10,00 €, Mietgruppe C 7,00 €

2. Energiekosten

Großer Saal:

Mietgruppe A 88,00 € (24,00 €), Mietgruppe B 58,00 € (18,00 €), Mietgruppe C 44,00 € (14,00 €)

Kleiner Saal:

Mietgruppe A 40,00 € (7,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

XII Pfarrzentrum Hilbringen

1. Mieten

Großer Saal:

Mietgruppe A 150,00 €, Mietgruppe B 102,00 €, Mietgruppe C 38,00 €

Nebenraum:

Mietgruppe A 48,00 €, Mietgruppe B 40,00 €, Mietgruppe C 28,00 €

Küche:

Mietgruppe A 24,00 €, Mietgruppe B 14,00 €, Mietgruppe C 9,00 €

2. Energiekosten

Großer Saal:

Mietgruppe A 112,00 € (36,00 €), Mietgruppe B 78,00 € (24,00 €), Mietgruppe C 46,00 € (14,00 €)

Nebenraum:

Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 28,00 € (10,00 €)

3. Nebenkosten

Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

4. Bewirtung

Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

Merzig, 01.10.2022
Der Bürgermeister
Marcus Hoffeld