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Neues aus Merzig
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Entgeltordnung zur Nutzung von Schulturnhallen der Kreisstadt Merzig

vom 22. März 2012, zuletzt geändert durch Beschluss vom 22. September 2022

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. September 2022 folgende Entgeltordnung beschlossen:

§ 1

Geltungsbereich

Entgelte sind zu erheben für die Benutzung von Schulturnhallen, soweit diese in dem als Anlage beigefügten Entgeltverzeichnis aufgeführt sind.

§ 2

Zahlungsverpflichtung

Zur Zahlung des Entgeltes sind die Nutzer der Schulturnhallen verpflichtet. Mehrere Entgeltpflichtige sind Gesamtschuldner.

§ 3

Erhebung, Fälligkeit und Verjährung

(1) Das Entgelt kann nur durch Rechnungsstellung erhoben werden.

(2) Unterbleibt die Zahlung des fälligen Entgelts, so kommt der Schuldner einen Monat nach der Zahlungsaufforderung in Verzug.

(3) Entgeltforderungen sind während des Verzuges mit 0,5 % je Monat zu verzinsen.

(4) Der Anspruch auf Zahlung des Entgelts verjährt in drei Jahren, es gelten die §§ 194 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

§ 4

Ausnahmen

Der Oberbürgermeister kann in besonders begründeten Ausnahmefällen über die Festsetzungen im Entgeltverzeichnis hinaus

a)

das festgesetzte Entgelt ermäßigen,

b)

von der Erhebung eines Entgelts absehen,

c)

Entgeltforderungen ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde.

§ 5

Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt zum 01. Oktober 2022 in Kraft.

Merzig, den 28. September 2022
Der Bürgermeister
Marcus Hoffeld

Anlage

zur Entgeltordnung zur Nutzung von Schulturnhallen der Kreisstadt Merzig

Entgeltverzeichnis für folgende Schulturnhallen und Einrichtungen:

Halle

Fläche

Kategorie

St.Josef

288 qm

<300qm

Kreuzberg

288 qm

<300qm

Brotdorf

318 qm

>300qm

Bietzen

180 qm

<300qm

Besseringen

369 qm

>300qm

Schwemlingen

180 qm

<300qm

Hilbringen

312 qm

>300qm

1

Gewerbliche und sonstige Nutzer

1.1

Sportbetrieb kleine Sporthallen bis 300 qm

1.2

Sportbetrieb mittlere Sporthallen bis 800 qm

1.3

Sportbetrieb große Sporthallen über 800 qm

1.4

Gymnastikraum

1.5

Toilettenanlagen

1.6

Duschen kleine Sporthallen

1.7

Duschen mittlere Sporthallen

1.8

Duschen große Sporthallen

1.9

Sonstige Nutzung Sporthallen (z.B. Übernachtung)

2

Hilfsorganisationen und Vereine mit Sitz in der Kreisstadt Merzig

2.1

Sportbetrieb kleine Sporthallen bis 300 qm

2.2

Sportbetrieb mittlere Sporthallen bis 800 qm

2.3

Sportbetrieb große Sporthallen über 800 qm

2.4

Gymnastikraum

2.5

Toilettenanlagen

2.6

Duschen kleine Sporthallen

2.7

Duschen mittlere Sporthallen

2.8

Duschen große Sporthallen

2.9

Sonstige Nutzung Sporthallen (z.B. Übernachtung)

3

Energiekosten

In den Monaten Oktober bis einschließlich April wird für die Nutzung durch Hilfsorganisationen und Vereine mit Sitz in der Kreisstadt Merzig (Ziff. 2) für Energiekosten ein Zuschlag in Höhe von 1/3 des nicht ermäßigten Entgelts nach den Ziffern 1.1 – 1.4 für Heizungs-, Beleuchtungs- und Stromkosten erhoben, somit:

3.1

bei kleinen Sporthallen bis 300 qm

3.2

bei mittleren Sporthallen bis 800 qm

3.3

bei großen Sporthallen über 800 qm

3.4

bei Gymnastikräumen

Für gewerbliche oder sonstige Nutzer beträgt der Zuschlag ab dem 01. Oktober 2022 :

3.1

bei kleinen Sporthallen bis 300 qm

3.2

bei mittleren Sporthallen bis 800 qm

3.3

bei großen Sporthallen über 800 qm

3.4

bei Gymnastikräumen