Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 folgende Beschlüsse gefasst:
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen wiederholter, unentschuldigter Nichtteilnahme an Sitzungen
Gegen die Stadtratsmitglieder Gruhn und Leistenschneider von der AfD-Stadtratsfraktion wird ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 225 € wegen wiederholter, unentschuldigter Nichtteilnahme an Sitzungen verhängt. Der Beschluss des Rates erfolgte einstimmig.
Stadtteilbudget zur Stärkung der Stadtteile
Der Stadtrat hat 2020 beschlossen, zunächst für die Dauer von drei Jahren (2021-2023) jährlich 50.000 € zusätzlich zur Stärkung der Stadtteile zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen von den Ortsräten bis zum 31. 03. 2022 eingereichten Projekte in den Stadtteilen sind im Bürgerinfo unter www.merzig.de/buergerinfo unter diesem Tagesordnungspunkt abrufbar. Auf Antrag der CDU-Fraktion beschloss der Rat einstimmig, alle Projekte unter 10T € umzusetzen. Die für Hilbringen veranschlagten 6T € für Bäume entlang der L170 sollen aus einem anderen Budget genommen werden. Für die Maßnahme „Kapelle Fitten Außenbereich“ sollen 5T € verwendet werden; die übrigen Mittel sollen 2023 zur Verfügung gestellt werden. Für die Maßnahme in Mondorf wurde ein reduzierter Ansatz von 14.600 € beschlossen.
Energieeinsparmaßnahmen
Information zu städtischen Maßnahmen
Der Bürgermeister informierte den Rat über die Maßnahmen der Kreisstadt Merzig zum Thema Energieeinsparungen und Klimakrise. Diese betreffen sowohl die Verwaltungsgebäude, als auch Kitas, Grundschulen, Bürgerhäuser, die Stadthalle, die Straßen- und Außenbeleuchtung sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Der komplette Maßnahmenkatalog steht im Bürgerinfo unter www.merzig.de/buergerinfo bei diesem Tagesordnungspunkt.
Anpassung der Vertragsbedingungen für die Nutzung der Stadthalle Merzig, der Saargauhalle, der Vereins- und Bürgerhäuser, des Dorfgemeinschaftshauses, des Pfarrzentrums Hilbringen und der Seffersbachhalle bzw. der Entgeltordnung zur Nutzung von Schulturnhallen
Vor dem Hintergrund der seit Beginn des Jahres drastisch gestiegenen Energiekosten, die für den städtischen Haushalt eine enorme Belastung bedeuten, ist es erforderlich, dass auch die Nutzer öffentlicher Einrichtungen im gebotenen Umfang an den Mehrkosten beteiligt werden. Der Rat hat deshalb einstimmig bei wenigen Enthaltungen beschlossen, die Vertragsbedingungen bzw. die Entgeltordnung für die Nutzung der o.g. Einrichtungen zum 1. 10. 2022 anzupassen (siehe unter „amtliche Bekanntmachungen“ und Bericht in dieser Ausgabe) und die Energiekosten zu verdoppeln, während die Mietkosten unverändert bleiben. Die Energiekosten sind nach Größe der Einrichtungen, Art der Nutzung sowie nach Sommer-/Winterhalbjahr gestaffelt und berücksichtigen die Belange der einzelnen Mietgruppen. Aufgrund der großen sozialpolitischen und gesellschaftlichen Bedeutung der vielfältigen Angebote der Merziger Vereine für die Bevölkerung sieht die Kreisstadt Merzig davon ab, die Kostensteigerung bei den Energiekosten an die Vereine weiterzugeben.
Anpassung der Sportförderrichtlinien und der ergänzenden Richtlinien zur finanziellen Förderung der kulturellen und sonstigen Vereine
Mit Blick auf die Energiekrise beschloss der Rat ebenfalls, die Sportförderrichtlinien, die Bewirtschaftungskostenzuschüsse für Sportvereine sowie die ergänzenden Richtlinien zur Förderung der kulturellen und sonstigen Vereine der Kreisstadt Merzig zum 01.10.2022 anzupassen. Um die Vereine weiterhin umfangreich zu unterstützen und die Gelder in der Situation steigender Energiekosten möglichst fair zu verteilen, wurde folgende neue Regelung festgelegt:
a) Zuschüsse bei Nutzung einer städtischen Halle
Alle Hallen sind weiterhin bis 19 Uhr kostenlos; es fallen auch keine Energiekosten für Vereine an. Darüber hinaus werden die Hallengebühr und die Energiekosten für Vereine nicht erhöht. Die Hallenmiete wird den Vereinen weiterhin durch einen aus dem städtischen Haushalt finanzierten Zuschuss zu 80 Prozent erstattet; lediglich der bisherige 80%ige Energiekostenzuschuss entfällt in Zukunft.
b) Zuschüsse bei Nutzung einer sonstigen Halle
Der bisherige Zuschuss auf die Hallenmiete von 30% bleibt bestehen; lediglich der bisherige 30%ige Zuschuss auf die Energiekosten entfällt künftig. Der maximale Zuschussbetrag wird auf 4.500 € gedeckelt. Ein Zuschuss wird nur für Räume im Stadtgebiet gezahlt (Ausnahme: Tennisvereine - hier kann beispielsweise auch die Tennishalle Mettlach genutzt werden).
c) Zuschuss zu Bewirtschaftungskosten bei Nutzung eigener Sportstätten
Der Flutlicht-Zuschuss für Fußballvereine (bislang jeweils 600 €/Jahr) beträgt künftig bei max. 4 Mannschaften 1.200 €/Jahr, bei mind. 5 Mannschaften 1.800 €/Jahr; verfügt der Verein über eine von der Kreisstadt Merzig finanzierte LED-Flutlichtanlage halbiert sich der Zuschuss. Der Zuschuss für Schützenvereine beträgt in Zukunft jeweils 1.200 €/Jahr (bislang jeweils 600 €/Jahr).
Durch dieses neue Zuschusssystem wird voraussichtlich ein Teil der insgesamt 110.000 € (Hallenzuschuss und Bewirtschaftungskostenzuschuss) nicht ausgezahlt. Diese nicht in Anspruch genommenen Gelder sollen nach einer noch festzulegenden Regelung den Vereinen zur Verfügung gestellt werden.
Verabschiedung einer Resolution; hier Schutzschirm für Vereine und mittelständische Unternehmen; Antrag der CDU-Stadtratsfraktion
Der Stadtrat verabschiedete einstimmig bei 7 Enthaltungen unter der Überschrift „Schutzschirm der Regierung erweitern“ folgende Resolution: Der Stadtrat von Merzig fordert die Landes- und Bundesregierung auf, einen Schutzschirm für Vereine und mittelständische Unternehmen aufzubauen, um wichtige Stützpfeiler der Gesellschaft in der sich verschärfenden Krise zu unterstützen. Bundestag und Landtag werden aufgefordert, die Bundes- und Landesregierung dabei zu unterstützen.
„Energieeinsparung in Bezug auf Ampelschaltung“; Antrag B90/Die Grünen
Die antragstellende Fraktion zog den Antrag zurück.
Aufstellung des Bebauungsplans „Vordere Rieffstraße“ einschließlich Änderung des Bebauungsplanes "Bahngelände Rieffstraße - Plan 1"; Einleitung des Verfahrens
Im Bereich der vorderen Rieffstraße befindet sich „Kaufland“. Hier steht aufgrund eines Betreiberwechsels eine Umstrukturierung an. So sind der Abriss des Gebäudes und ein vollständiger Neubau beabsichtigt. Aufgrund der besonderen Wirkung des Vorhabens im westlichen Eingangsbereich zur Innenstadt soll, um die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereiches zu schaffen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen. Da die Rieffstraße in ihrem nördlichen Teil bereits jetzt fast ausschließlich durch das Angebot der Innenstadt ergänzenden Einzelhandels- und Fachmärkte geprägt ist, sollen auch die unmittelbar an „Kaufland“ angrenzenden, noch unbebauten bzw. unbeplanten Bereiche in den Bebauungsplan einbezogen werden. Hierbei handelt es sich einerseits um den nördlichen Parkplatzbereich des „Kaufland“ mit „Burger King“ und Getränkemarkt. Zusätzlich soll auch die östlich der Rieffstraße vorhandene Freifläche in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Für diesen Bereich liegt zwar der rechtskräftige Bebauungsplan „Bahngelände Rieffstraße - Plan 1“ vor, dieser setzt allerdings ausschließlich gewerbliche Bauflächen fest. Da absehbar ist, dass sich auch hier eine Einzelhandelsnutzung etablieren könnte und der Stadtrat diese Entwicklung durch die Verabschiedung der „Strategie zur Steuerung der Handelsentwicklung in der Merziger Kernstadt; Handel 3.0“ bekräftigt hat, soll der bestehende Bebauungsplan geändert und in der neuen Bauleitplanung statt als gewerbliche Bauflächen nun ebenfalls als Sondergebiet „Einzelhandel“ festgesetzt werden. Da auch die künftige Nutzung der südlich an „Kaufland“ angrenzenden Fläche der Straßen- und Autobahnmeisterei nach deren Umzug in das Industriegebiet Bruchwies in Besseringen noch offen ist, soll auch dieser bislang unbeplante Bereich ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat mit 25 Ja-, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Im Rahmen der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ beschloss der Rat mit 28 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, für den nördlichen (Kaufland mit Parkplatzbereich) und mit 25 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung für den südlichen (Bereich ehemaliges Betriebsgelände der Straßen- und Autobahnmeisterei) Teilbereich zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen. Hiermit soll eine Einbindung in die Gesamtplanung gewährleistet und städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden.
Bebauungsplan „Rotensteiner Weg“; Billigung und Beschlussfassung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Stadtrat hat im Februar 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes eingeleitet. Geplant ist ein urbanes Gebiet, in dem das Miteinander von Wohnen und nicht störenden gewerblichen Nutzungen, wie beispielsweise Büroräumen, in Einklang gebracht wird. Der Entwurf des B-Plans hat öffentlich ausgelegen. Parallel hierzu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zur Planung gehört worden. Die in diesem Rahmen abgegebenen Stellungnahmen werden zusammen mit den Stellungnahmen, die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingehen, abgewogen und beschlossen. Die erneute Auslegung wird insbesondere erforderlich, da seitens des LUA ein Lärmgutachten gefordert wurde, dessen Ergebnisse zwischenzeitlich vorliegen und in die Planung eingearbeitet wurden. Weiterhin wurde die Baugrenze im östlichen Bereich aufgrund vorhandener Leitungen geringfügig verkleinert. Die seitens der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise wurden ebenfalls in die Planung aufgenommen. Ebenso wurde im südwestlichen Bereich eine Altlast gekennzeichnet.
Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie der vom Planungsbüro ausgearbeitete B-Planentwurf werden vom Stadtrat mit 25 Ja- und 4 Nein-Stimmen gebilligt und für das Verfahren freigegeben. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde beschlossen.
1. Teiländerung des Bebauungsplans „Unten in Irzentälchen in Grewelt“ im Stadtteil Brotdorf
Die öffentliche Auslegung und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fand statt. Bürgerinnen und Bürger haben sich nicht zur Planung geäußert.
Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Mit Blick auf die vom Gesundheitsamt empfohlene Anbindung an das öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz wird die Verwaltung Gespräche mit dem Betreiber führen und ihn bitten, diese Empfehlung umzusetzen. Darüber hinaus beschloss der Rat die 1. Teiländerung des B-Plans „Unten in Irzentälchen in Grewelt“ als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt.
Verkehrssicherheit
Sichere Schulwege; Antrag der SPD-Fraktion
Der Antrag, wonach die Verwaltung mit dem Stadtrat, den Schulen und Bürgern Vorschläge erarbeiten soll, wie der Verkehr in Merzig sicherer gestaltet werden kann, wurde in eine Arbeitsgruppe zur weiteren Beratung verwiesen.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Gipsberg; Antrag B90/Die Grünen
Der Antrag soll ebenfalls in der AG „Verkehrssicherheit“ weiter beraten werden.
"Unsere Streuobstwiesen - eine ganz besondere Kulturlandschaft"
Die Pflege und der Erhalt von Streuobstwiesen sind letztlich nur dann erfolgreich, wenn dies nachhaltig geschieht und betrieben wird. Es gilt, erhaltenswerte Flächen zu identifizieren, weiterzuentwickeln und zu erhalten. Als Alternative zu einem städtischen Angebot einer kostenlosen Pflege schlug die Verwaltung aktive Beratung in theoretischer und praktischer Form vor. Die Interessentengruppe soll sukzessive von der Betreuungsphase in die Phase „learning-by-doing“ überführt werden. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen soll eine intensive Abstimmung mit Landesbehörden und dem Landkreis Merzig-Wadern erfolgen, um Synergien zu nutzen und Kompetenzen und finanzielle Mittel sowie Personaleinsatz zu bündeln. Gleichzeitig bemüht sich die Kreisstadt Merzig um Fördermittel zu dem Projekt.
Dieses Modell soll laut einstimmigem Stadtratsbeschluss durch die Verwaltung vorangetrieben und weiterentwickelt werden. Förderbedingungen und fachliche Entwicklungen zum Themenbereich Streuobstwiese sollen regelmäßig evaluiert und im Pflege- und Erhaltungsmodell der Stadt Merzig integriert werden.
„Hausbäume für Merzig“; Antrag B90/Die Grünen
Der Wortlaut des Antrags ist im Ratsinfo (www.merzig.de/buergerinfo) abrufbar. Die Stadtverwaltung wurde einstimmig vom Rat damit beauftragt, die Einführung des Projektes „Hausbäume für Merzig“ zu prüfen.
Einschlagstopp in älteren Buchenmischwäldern in Beständen mit einem mittleren Bestandsalter von 90 Jahren; Antrag B90/Die Grünen
Der Wortlaut des Antrags ist im Ratsinfo (www.merzig.de/buergerinfo) abrufbar. Der Rat beschloss mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, bis zum Waldbegang des Stadtrats Mitte Oktober 2022 von Seiten des Forstes keine Einschläge bei Buchenmischwäldern, sondern lediglich Durchforstungsarbeiten durchzuführen, um gesetzliche Verpflichtungen einhalten zu können. Der Antrag der Grünen, wonach der Stadtrat vor dem Hintergrund der Schäden gerade in älteren Buchenmischwäldern einen Einschlagsstopp in Beständen mit einem mittleren Bestandsalter von 90 Jahren beschließen sollte, „um ein weiteres Heißschlagen mit den bereits erkennbaren dramatischen Auswirkungen auf die Vitalität des Waldes zu verhindern“, wurde mit 4 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen abgelehnt.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.