In dieser Woche werden die Abgabenbescheide 2023 zugestellt, die neben der Grundsteuer und ggf. Hundesteuer auch die von den städtischen Eigenbetrieben erhobene Niederschlagswasser- und Abfallgebühren enthalten.
Bankeinzugsverfahren: Liegt der Stadtkasse Merzig eine Ermächtigung zum Bankeinzug vor, so werden die Abgaben zu den Fälligkeitsterminen, erstmals am 15.02.2023, von Ihrem Girokonto abgebucht.
Wer bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, kann auch über die städtische Internetseite www.merzig.de (Rathaus & Bürgerservice - Rathaus online - Downloadcenter - Bankeinzugsermächtigung SEPA) das SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) ausfüllen und der Stadtverwaltung zukommen lassen.
Vorteile des Lastschriftverfahrens: Eine Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt und Sie geraten nie in Zahlungsverzug. Sie sparen den Weg zum Kreditinstitut und das Ausfüllen von Überweisungsträgern.
Auf Ihrem Abgabenkonto entstandene Überzahlungen können sofort erstattet werden. Sie können ohne Angaben von Gründen 8 Wochen lang von Ihrem Kreditinstitut die Rückbuchung verlangen.