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Neues aus Merzig
Ausgabe 4/2025
Sonstige Amtliche Bekanntmachungen
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Endausbau von Straßen in städtischen Baugebieten

Vereinzelt zeigen sich Bürgerinnen und Bürger irritiert über die Reihenfolge beim Endausbau von Straßen in städtischen Neubaugebieten und in diesem Zusammenhang über den „späten“ Endausbau der eigenen Straße.

Bereits seit 30 Jahren ist es gängige Praxis, dass der Endausbau von Straßen erst nach ca. 20 Jahren erfolgt. Dies hat seinen Ursprung darin, dass viele Baustellen erst Jahre nach dem Erwerb bebaut werden und die Gestaltung der Außenanlagen einige Zeit nach dem Rohbau erfolgt. Ein verfrühter Ausbau führte vorher regelmäßig dazu, dass bei späteren Baumaßnahmen im Privatbereich die neue Straßenanlage wieder beschädigt wurde.

In den Anfang 2000-er Jahren wurden viele Baugebiete in mehreren Stadtteilen gleichzeitig erschlossen. Dies führte zu einem gewissen Stau bei der kontinuierlichen Abwicklung der Projekte.

Alle vier bis fünf Jahre wird durch den Bauausschuss der Kreisstadt Merzig eine Prioritätenliste beschlossen, die dann die Reihenfolge der auszubauenden Straßen mit der geschätzten Bausumme bestimmt. Die Abwicklung erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Die Reihfolge der auszubauenden Straßen gemäß der Prioritätenliste wird im Wesentlichen durch vier Faktoren bestimmt:

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das Jahr der Erschließung

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den Bebauungsgrad, also die Anzahl der bebauten Grundstücke

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den Zustand der Straße

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die Funktion der Straße, sowohl für den Auto- als auch für den Fußgängerverkehr (Haupterschließungs- oder Nebenstraße)

Bereits bei der Erstellung der Liste versucht der Fachbereich Tiefbau „Ausbaupakete“ zu schnüren, welche das wirtschaftliche Ergebnis der Bauarbeiten erheblich positiv beeinflussen. Das hat ggfls. zur Folge, dass jüngere Straßen in der Prioritätenliste vorgezogen werden, da sie zum Beispiel durch die starke Verkehrsbelastung in einen schlechten Zustand gekommen sind oder eine wichtige Aufgabe als Verkehrs- und fußläufige Hauptverbindung haben. Bei großen Straßen mit mehreren Bauabschnitten ist es aus technischen Gründen manchmal unumgänglich, dass der Ausbaubeginn von jüngeren Straßenteilen vorgezogen wird.

Bei allen beschriebenen Vorgehensweisen muss die allgemeine Inflationsrate berücksichtigt werden. Diese ist in einem nicht vorhersehbaren Maß gestiegen, welches sich gerade bei den Endausbauten bemerkbar macht. Ein hoher Anteil der Ausbaukosten entfällt auf die Asphaltdecken, welche im Baubereich im Besonderen von der Preissteigerung der letzten Jahre betroffen waren.

Diese Preissteigerungen liegen bei ca. 30 % gegenüber dem Erstellungsdatum der Prioritätenliste. Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die festgelegte Reihenfolge, wohl aber auf den Zeitpunkt des Ausbaus.

Vor diesem Hintergrund hat sich bedauerlicherweise der anvisierte Zeitraum von 20 Jahren etwas nach hinten verschoben. Die Kreisstadt Merzig ist aber bestrebt, den eingetretenen Zeitverlust in den kommenden Jahren wieder auszugleichen. Daher soll im Haushalt 2025 mehr Geld zur Verfügung gestellt werden als in der Vergangenheit.