Lageplan ohne Maßstab (Quelle: LVGL)
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 22. 09. 2022 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Rotensteiner Weg“ zugestimmt und die Einleitung der erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen auf brach gefallenen Grundstücken im Rotensteiner Weg in Merzig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Wohnbebauung sowie gewerblichen Nutzungen ermöglicht werden, die mit dem Wohnen verträglich sind. Neben der redaktionellen Aufnahme verschiedener Hinweise wurde in erster Linie das im Zuge der Planung erstellte Lärmgutachten ergänzt und in die Planung aufgenommen.
Aus diesem Grund wird der Entwurf des Bebauungsplanes erneut öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Gutachten in der Zeit vom 13. 10. 2022 bis einschließlich 28. 10. 2022 während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Ressort 30, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, Brauerstraße 5, Schaukasten neben Zimmer 234, Merzig, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.
Zusätzlich können Sie die Planungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Merzig einsehen: www.merzig.de/amtliche_Bekanntmachungen
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.