Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 22. 09. 2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I Nr. 25 vom 12. 05. 2018 S. 1057) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ einschließlich Änderung des Bebauungsplanes "Bahngelände Rieffstraße - Plan 1" im Stadtteil Merzig der Kreisstadt Merzig beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ einschließlich Änderung des Bebauungsplanes "Bahngelände Rieffstraße - Plan 1" im Stadtteil Merzig der Kreisstadt Merzig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs geschaffen werden.
Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:
Lageplan ohne Maßstab (Quelle : LVGL)