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Neues aus Merzig
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Satzung für eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße (Teilbereich 2)“ im Stadtteil Merzig in der Kreisstadt Merzig

Gem. § 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetzt) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 22.09.2022 zur Sicherung der Planung für den nachfolgend beschriebenen eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschlossen, dass

1.

Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;

2.

erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden gem. § 14 Abs. 3 BauGB von der Veränderungssperre nicht berührt.

Geltungsbereich der Veränderungssperre

Gemarkung Merzig,

Gemarkung Merzig, Flur 25

Flurstücke Nummer: 6/2, 7, 8, 9/5 und 12/1

Lageplan ohne Maßstab (Quelle LVGL)

Jedermann kann die vorgenannte Veränderungssperre während der allgemeinen Öffnungszeiten im Neuen Rathaus der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt in Zimmer 232 (2. OG.) einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft.

Marcus Hoffeld, Bürgermeister