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Neues aus Merzig
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ärztehaus, Betreutes Wohnen“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig

Lageplan ohne Maßstab, Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung und öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ärztehaus, Betreutes Wohnen“ einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 28.09.2023 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ärztehaus, Betreutes Wohnen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Vorhabenträgerin, die Fell Vermögensverwaltung GmbH, Losheimer Str. 17, 66687 Wadern, vertreten durch Herrn Axel Fell, beabsichtigt, im Stadtteil Merzig die Errichtung eines Ärztehauses sowie eines Gebäudes für Betreutes Wohnen mit 13 Wohnungen.

Das Plangebiet befindet sich inmitten des Siedlungskörpers des Stadtteils Merzig, im Kreuzungsbereich Losheimer Straße / Straße „Zum Gipsberg“. Die Bestandsgebäude werden im Rahmen der Realisierung rückgebaut. Es handelt sich somit um eine bereits bebaute Fläche in integrierter Innenstadtrandlage.

Die Erschließung der Fläche ist über die Losheimer Straße und die Straße „Zum Gipsberg“ gesichert. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden. Die Ein- und Ausfahrt wird über eine Zufahrt jeweils von der Losheimer Straße und der Straße „Zum Gipsberg“ aus erfolgen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebiets nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Danach ist das Vorhaben nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ärztehaus, Betreutes Wohnen“.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 4.290 m2.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren.

Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche mit Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienenden Einrichtungen dar. Somit ist das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ärztehaus, Betreutes Wohnen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom 12.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 auf der Internetseite der Kreisstadt unter https://www.merzig.de/amtlichebekanntmachungen veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen liegen während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister