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Neues aus Merzig
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Wohngebiet westlich der Särkover Straße“ in der Kreisstadt Merzig, im Stadtteil Ballern

Abbildung: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohngebiet westlich der Särkover Straße“, ohne Maßstab, genordet.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohngebiet westlich der Särkover Straße“ beschlossen.

Das Planverfahren wird auf die neue Rechtsgrundlage des § 215a BauGB umgestellt.

Das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung westlich der Särkover Straße“ liegt unverändert in der Entwicklung von Wohnbauflächen im Kontext der bestehenden Ortslage des Stadtteils Ballern und dem Betriebsgelände der Baumschule Leick.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohngebiet westlich der Särkover Straße“ ergibt sich aus nachstehender Abbildung.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 215 a i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr.1 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.10.2024 bis einschl. 18.11.2024.

Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme in das Internet unter https://www.merzig.de/amtlichebekanntmachungen eingestellt und liegen im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Ressort 30, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, Brauerstraße 5, Schaukasten neben Zimmer 234, 66663 Merzig zur Einsicht aus:

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebiet westlich der Särkover Straße“, bestehend aus den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen,
  • Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan,
  • Vorprüfung des Einzelfalls zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan,
  • Artenschutzprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan,
  • Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Fristen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mail-Anschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister