Lageplan ohne Maßstab (Katastergrundlage: Kreisstadt Merzig; Bearbeitung: Kernplan GmbH)
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB und über die Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Untersuchungsgebiet/ ISEK-Gebiet „Innenstadt Merzig“ in der Kreisstadt Merzig, Kernstadt
Im Zuge der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) hat die Kreisstadt Merzig in öffentlicher Sitzung am 21. Juli 2022 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich des ISEK-Gebietes „Innenstadt Merzig“ in der Kreisstadt Merzig beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das 2021/2022 erarbeitete Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) wurde vom Stadtrat der Kreisstadt Merzig als Grundlage für weitere stadtentwicklungsrelevante Entscheidungen in einem Teilbereich der Kernstadt Merzig gebilligt.
Für den Bereich „Innenstadt Merzig“ enthält das ISEK ein Handlungskonzept mit einem Maßnahmenkatalog, um dessen Entwicklung in einem Zeitraum von voraussichtlich rund 15 Jahren durch öffentliche Infrastruktur- und Städtebaumaßnahmen mit Unterstützung der Städtebauförderung voranzutreiben.
Nach Art. 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2021 ist das Fördergebiet räumlich abzugrenzen; die räumliche Abgrenzung kann gem. Art. 8 Abs. 2 als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB erfolgen. Dies ist von der Kreisstadt Merzig beabsichtigt.
Das vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) erfüllt Anforderungen an Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 und 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes/ ISEK-Gebietes umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beigefügten Lageplan (Katastergrundlage: Kreisstadt Merzig) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Die Größe des Untersuchungsgebietes/ISEK-Gebietes beträgt ca. 138 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Kreisstadt Merzig, während den allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.
Die Kreisstadt Merzig hat in ihrer Kernstadt grundsätzlichen Sanierungsbedarf erkannt. Um die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für den ISEK-Bereich zu prüfen, hat die Kreisstadt Merzig die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen bzw. das ISEK um die relevanten Aussagen zu ergänzen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen insbesondere in Bezug auf Substanz- und Zustandsmängel im Sinne des § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB vor.
Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung für das Untersuchungsgebiet werden, ergänzend zu den Entwicklungszielen des ISEKs, bestimmt:
Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände will die Kreisstadt Merzig die Ausweisung eines (einfachen) Sanierungsgebietes prüfen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Ziel ist, die Mängel der vorhandenen Bebauung und sonstigen Gebietsbeschaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehenen künftigen Funktion anzupassen. Zudem ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes aufgrund der steuerlichen Abschreibung Anreiz für Bürger und Investoren, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.
Mit der Erstellung des ISEKs inkl. Vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.
Gem. § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.
Im Rahmen der Beteiligung gem. § 137 BauGB werden die Ergebnisse des ISEKs mit den Vorbereitenden Untersuchungen zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, zum Sanierungsverfahren (nach aktuellem Stand im vereinfachten Verfahren) sowie zum städtebaulichen Rahmenplan (ISEK-Plan) in der Zeit vom 03.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 während den allgemeinen Dienststunden, im Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, Schaukasten neben Zimmer 234, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 141 BauGB und die nach § 137 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Kreisstadt Merzig (www.merzig.de) unter amtliche Bekanntmachungen elektronisch abrufbar.
Während dieser Zeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem ISEK inkl. den Vorbereitenden Untersuchungen, zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, zum Sanierungsverfahren sowie zum städtebaulichen Rahmenplan (ISEK-Plan) schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an: bauamt@merzig.de vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Marcus Hoffeld, Bürgermeister
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