über die Offenlegung der Bodenschätzungsergebnisse
In Teilen der Gemarkungen Tünsdorf, Wehingen, Wellingen, Nohn und Bethingen wurde in dem Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Tünsdorf die Bodenschätzung überprüft und auf den neuesten Stand gebracht.
Nach § 11 des Bodenschätzungsgesetzes vom 20.12.2007 wurden die in den Ertragsbedingungen wesentlich veränderten Bodenflächen nachgeschätzt. Die im Liegenschaftskataster nachzuweisenden Nutzungsarten wurden überprüft und aktualisiert.
Die Ergebnisse der Nachschätzung in den betreffenden Teilen der Gemarkungen Tünsdorf, Wehingen, Wellingen, Nohn und Bethingen werden in der Zeit
vom 13.11.2024 bis 12.12.2024
in den Diensträumen des Finanzamts Merzig (zuständige Bodenschätzungsdienststelle), Am Gaswerkweg 9, während der üblichen Dienststunden offengelegt.
Die Mitarbeiter der Bodenschätzungsdienststelle des Finanzamtes Saarlouis stehen in dieser Zeit für Auskünfte zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, zur Einsichtnahme in die Schätzungskarten und Schätzungsbücher die Nachweise der Flurbereinigungsbehörde mitzubringen, um die Eigentumsverhältnisse in den Unterlagen sicher zu bestimmen.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und für Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben.
Gegen die Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke das Rechtsmittel des Einspruchs nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu.
Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 13.01.2025 beim Finanzamt Saarlouis entweder schriftlich oder zu Protokoll erklärt werden. Mit Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
Die Mitarbeiter der Bodenschätzungsdienststelle können wegen anderer laufender Arbeiten nicht ständig vollzählig in der Dienststelle anwesend sein. Um bei einer Einsichtnahme in die Karten und Bücher qualifizierte Auskünfte zu erhalten, wird empfohlen, telefonisch einen Termin unter folgenden Telefonnummern zu vereinbaren:
Vermessungstechniker Steffen Meyberg 06861/703 195
Amtliche Landw. Sachverständige Lisa Geßner 06861/703 430
Die Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige des Finanzamts Saarlouis als Vorsitzende des Schätzungsausschusses