Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Beteiligungsbericht 2024
Die Kreisstadt Merzig hat zur Information des Stadtrates sowie der interessierten Öffentlichkeit einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht wurde vom Stadtrat einstimmig zur Kenntnis genommen.
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (Vergaberichtlinien)
Die Kreisstadt Merzig ist als öffentliche Auftraggeberin bei der Lieferung von Waren, der Ausführung von Bauleistungen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder freiberuflichen Leistungen an Vergaberecht gebunden. Da das für die saarländischen Kommunen zu beachtende Vergaberecht sowie die jeweils geltenden Wertgrenzen abschließend in übergeordneten Vorschriften geregelt sind, können die in der Geschäftsordnung aufgeführten Vorschriften wesentlich gestrafft werden. Darüber hinaus werden die in der Geschäftsordnung bislang aufgeführten internen Ausschreibungsabläufe zum Bürokratieabbau angepasst. Die Änderung der Geschäftsordnung wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (Wertgrenzen für Stundungen)
Da sich das vereinfachte und bürger- bzw. betriebsfreundliche Verfahren bewährt hat und einen Beitrag zum Bürokratieabbau darstellt, beschloss der Rat, dass die bislang befristeten Wertgrenzen zur Stundung von Forderungen weiterhin Anwendung finden.
"Lokal - regional - bio - Merzig handelt fair"
Re-Zertifizierung zum 24.04.2026 und 10-jähriges Jubiläum Fairtrade-Stadt Merzig
Die Kreisstadt Merzig wurde im Jahr 2016 erstmals als „Fairtrade-Stadt“ ausgezeichnet. Seitdem stellt sich die Kreisstadt Merzig im Zweijahresrhythmus der Re-Zertifizierung.
Der Auftrag der Kreisstadt Merzig besteht darin, das Engagement für den fairen Handel kontinuierlich weiterzuführen, kommende Generationen aktiv einzubeziehen und den lokalen Handel für die Bedeutung fair gehandelter Produkte zu sensibilisieren. Der Stadtrat stimmte der Re-Zertifizierung einstimmig zu.
Verlängerung des Kooperationsvertrages mit dem Kreiskulturzentrum Villa Fuchs
Im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrages hat die Kreisstadt Merzig das Kreiskulturzentrum Villa Fuchs mit der Durchführung von Kulturveranstaltungen beauftragt. Der neue Kooperationsvertrag beginnt am 01. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2032. Der Stadtrat stimmte einstimmig der Verlängerung des Kooperationsvertrages zu.
Erneuerung des Kunstrasenplatzes der Sportfreunde Bietzen-Harlingen
Die Sportfreunde Bietzen-Harlingen haben einen Antrag auf einen Zuschuss im Rahmen der Sportförderung zur Erneuerung des Kunstrasens gestellt. Durch die Maßnahme soll der bereits 17 Jahre alte Kunstrasen ersetzt werden, welcher in Folge des hohen Alters trotz einiger zwischenzeitlicher Ausbesserungsmaßnahmen weiterhin Schäden und einen erheblichen, stetig anwachsenden Abnutzungsgrad aufweist. Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass den Sportfreunden Bietzen-Harlingen ein Zuschuss in Höhe von 60.000, - € für die Erneuerung des Kunstrasens gewährt wird.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ärztehaus, betreutes Wohnen“ im Stadtteil Merzig
Der Stadtrat hatte 2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ärztehaus, Betreutes Wohnen“ beschlossen. Planungsziel war die Errichtung eines Ärztehauses sowie eines Gebäudes für „Betreutes Wohnen“ mit 13 Wohnungen. Der Landkreis Merzig-Wadern hat kürzlich mehrere Grundstücke an der Losheimer Straße in Merzig erworben, die im Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen. Der Erwerb der Grundstücke erfolgte, um den erforderlichen Raumbedarf des Peter-Wurst-Gymnasiums, insbesondere wegen der Einführung des neunten Schuljahres an den Gymnasien (G9) zu schaffen. Geplant ist der Neubau eines Schulgebäudes. Aufgrund der geänderten Planungsabsichten muss der vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgehoben werden, um damit, durch entsprechende Festsetzungen eines neuen Bebauungsplanes, den Neubau eines Schulgebäudes planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Beendigung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ärztehaus, betreutes Wohnen“ wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Abschluss eines Durchführungsvertrages im Stadtteil Merzig, Rieffstraße
Siehe gesonderter Bericht in dieser Ausgabe.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Vollsortimentmarkt Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig der Kreisstadt Merzig, Beschluss als Satzung
Siehe gesonderter Bericht in dieser Ausgabe.
Bebauungsplan „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig; Beschlüsse zur Abwägung der Stellungnahmen, Billigung des Entwurfes, Veröffentlichung und Auslegung sowie Beteiligung
Siehe gesonderter Bericht in dieser Ausgabe.
Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig; Beschlüsse zur Abwägung der Stellungnahmen, Billigung des Entwurfes, Veröffentlichung und Auslegung sowie zur Beteiligung
Siehe gesonderter Bericht in dieser Ausgabe.
Verlängerung des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) "Klosterkuppe“
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) „Klosterkuppe“ wurde 2017 zwischen der Kreisstadt Merzig und dem AWO Landesverband Saarland e.V. als Vorhabenträger geschlossen. Während das Seniorenzentrum bereits realisiert wurde, liegt für den Teilbereich des genossenschaftlichen Wohnens bislang keine konkrete Planung vor. Der Vorhabenträger ist weiterhin stark an der Realisierung dieses Projektteils interessiert und hat daher um eine erneute Verlängerung der vertraglich festgelegten Umsetzungsfrist um fünf Jahre gebeten. Der Verlängerung des Durchführungsvertrag stimmte der Stadtrat einstimmig zu.
Beschluss der Teiländerung des Flächennutzungsplans Merzig im Bereich "Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern"
Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich von Mechern“ wurde vom Stadtrat mit 34 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.
Beauftragung von Machbarkeitsstudien zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
Seit August 2024 wird für die Kreisstadt Merzig die Kommunale Wärmeplanung erstellt. Sie bildet die Grundlage für eine strategische, langfristige und klimaneutrale Ausrichtung der Wärmeversorgung. Das Konzept soll im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Durchführung der beiden Machbarkeitsstudien „Wärmenetz Zum Wiesenhof“ und „Prüfung des lokal vorhandenen Biomasse-Potenzials für die Wärmeversorgung“ zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung stimmte der Stadtrat einstimmig zu.
Zweckverband „Region Saargau“; Einberufung einer Verbandsversammlung
Da der Zweckverband bereits seit Auslauf der Förderperiode im Jahr 2013 nicht mehr aktiv ist, wird vorgeschlagen, eine Verbandsversammlung einzuberufen, welche über eine mögliche Auflösung des Verbands beschließen kann. Der Stadtrat stimmte einstimmig der Auflösung des Zweckverbandes „Region Saargau“ zu.
Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für innerörtliche
Abwasserentsorgung der Kreisstadt Merzig für das Wirtschaftsjahr 2024
Der Stadtrat hat der Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für die innerörtliche Abwasserentsorgung einstimmig zugestimmt.
Beratung zur Verbandsversammlung des EVS - Abstimmungsverhalten
des Oberbürgermeisters in der Verbandsversammlung
Der Oberbürgermeister wurde vom Stadtrat einstimmig ermächtigt, dem Wirtschaftsplan 2026 des EVS und der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen
Kalkulationszeitraums in der Verbandsversammlung des EVS am 09.12.2025 zuzustimmen.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.