Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 und Entlastung des Oberbürgermeisters
Der Stadtrat stellte einstimmig den geprüften Jahresabschluss 2022 fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.152.843,66 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Ebenfalls einstimmig bei einer Enthaltung erteilte der Rat dem Oberbürgermeister Entlastung.
Stadtteilbudget zur Stärkung der Stadtteile – Entscheidung über die zum Stichtag 30.09.2024 gemeldeten Projekte
Der Stadtrat beschloss einstimmig, die von den Ortsräten Besseringen (Sitzbänke und Schaukel), Brotdorf (Industriespülmaschine und Lautsprecherboxen für die Seffersbachhalle), Mondorf (mobiler Basketballkorb am Sportplatz) und Silwingen (Freizeithaus/Pavillon auf dem Spielplatz) gemeldeten Projekte im Rahmen des Programms „Stadtteilbudget zur Stärkung der Stadtteile“ umzusetzen. Das vom Ortsrat Bietzen gemeldete Projekt (Stromverteilersäule im Bibelgarten) soll ebenfalls umgesetzt werden, sofern die für den Bibelgarten im Frühjahr bereitgestellten Mittel aufgrund einer Förderung des Landes nicht abgerufen werden müssten und somit freiwürden.
Vorratsbeschlüsse § 2b Umsatzsteuergesetz
Um auf eine eventuelle Gesetzesänderung des Umsatzsteuergesetzes ab 2025 vorbereitet zu sein, fasste der Stadtrat einstimmig die drei Vorratsbeschlüsse, die Konzessionsverträge mit den Stadtwerken zur Bereitstellung von Strom, Gas, Trink- und Heilwasser sowie Wärme, die Parkgebührenordnung und die Friedhofsgebührensatzung anzupassen (siehe gesonderter Bericht in dieser Ausgabe).
Hebesatzsatzung 2025
Um die im Grundsteuer-Reformgesetz 2019 vom Bundesgesetzgeber angestoßene Grundsteuerreform zum Stichtag 01.01.2025 umzusetzen, passte der Stadtrat einstimmig den Hebesatz für die Grundsteuer B an; die Hebesätze für die Grundsteuer A sowie die Gewerbesteuer bleiben unverändert (siehe gesonderter Bericht in dieser Ausgabe).
Angelegenheiten in Bezug auf die Stadtwerke Merzig GmbH
Zur Stärkung der Eigenkapitalstruktur der Stadtwerke Merzig GmbH erklärte sich der Stadtrat einstimmig bereit, zukünftig darüber zu beraten, ob die Kreisstadt Merzig durch ihre Beteiligungsgesellschaft Einlagen in die Stadtwerke Merzig leisten soll. Die Stadtwerke Merzig sind verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die Beteiligungsgesellschaft abzuführen, was zur Folge hat, dass ein längerfristiger Kapitalaufbau zur Finanzierung größerer Projekte nicht möglich ist, weshalb eine erhöhte Notwendigkeit zur Aufnahme von Darlehen besteht, welche wiederum die Eigenkapitalquote weiter absinken lässt und Projektfinanzierungen zukünftig schwieriger macht.
Gründung einer Tochtergesellschaft durch die ARGE SOLAR e.V.
Der Stadtrat stimmte einstimmig der Gründung einer Tochtergesellschaft durch die ARGE SOLAR e.V. zu, die als gemeinnütziger Verein den Einsatz regenerativer Energien fördert und der alle saarländischen Stadtwerke angehören. Die zu gründende Tochtergesellschaft soll aus organisatorischen Gründen zunächst die Tätigkeiten und das Personal der ARGE SOLAR übernehmen. In einem zweiten Schritt ist eine finanzielle Beteiligung des Landes an der Tochtergesellschaft beabsichtigt, um die Ziele der ARGE zu effektivieren.
Anmietung eines mobilen Blitzers
Für das Jahr 2025 ist eine sechsmonatige Anmietung eines mobilen Blitzers (sog. „Enforcement Trailer“ oder „Panzerblitzer“) vorgesehen. Daher beschloss der Stadtrat mit 32 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen im Vorgriff auf den Haushalt 2025, die hierzu benötigten Gelder zur Verfügung zu stellen.
Neuer Schulname für die Grundschule Hilbringen
Die Grundschule Hilbringen wird zukünftig den Namen „Grundschule Kunterbunt Hilbringen“ tragen. Dies beschloss der Stadtrat einstimmig nach vorheriger Anhörung des Ortsrates Hilbringen. Die Namensänderung wurde von der Mehrheit der Elternschaft befürwortet, auch die Schulkonferenz stimmte einstimmig zu.
Neue Satzung über die Bildung eines Integrationsbeirates nach Änderung des KSVG
Eine Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) macht eine Neufassung der bisherigen Satzung zur Bildung eines Zuwanderungs- und Migrationsbeirates der Kreisstadt Merzig notwendig. Dem bisher bestehenden Beirat gehören neben Zuwanderern auch Vertreter verschiedenster sozialer Institutionen in der Kreisstadt Merzig an, was zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Das Gesetz gewährt eine Übergangsfrist, innerhalb der ein neuer Beirat nach den neuen Vorschriften zu wählen ist. Der Stadtrat stimmte einstimmig der nötigen Satzungsänderung zu und setzte den Wahltag für die Wahl des Integrationsbeirates auf den 13.04.2025 fest.
Anpassung der städtischen Förderung für die AG Altenhilfe und Zuschussantrag des SOS-Mehrgenerationenhauses
Die Zuschussbeträge an die AG Altenhilfe und das Mehrgenerationenhaus des SOS-Kinderdorfes wurden durch einstimmigen Stadtratsbeschluss angehoben (siehe gesonderter Bericht in dieser Ausgabe).
Offenlegung des Lärmaktionsplanes 4. Runde
Zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes sind Kommunen nach dem Bundesimmissionsschutzgestz (BImSchG) gesetzlich verpflichtet. Demnach hat auch die Kreisstadt Merzig einen solchen Lärmaktionsplan erstellt, der Lärmschwerpunkte unter anderem in der Merziger Straße in Hilbringen oder der Hochwaldstraße in Merzig erkannt hat. Zur Verringerung der Lärmbelastung soll beispielsweise der ordnungsgemäße Zustand der Fahrbahnoberflächen sichergestellt oder die Umsetzung des Merziger Radverkehrskonzeptes vorangetrieben werden. Der Stadtrat beschloss einstimmig, das Planwerk offenzulegen, um der Öffentlichkeit die Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung zu ermöglichen.
Der Lärmaktionsplan liegt während der Öffnungszeiten im Neuen Rathaus der Kreisstadt Merzig zur Einsicht aus.
Ergänzung der Vertragsbedingungen für die Benutzung der Saargauhalle, der Vereins- und Bürgerhäuser, des Dorfgemeinschaftshauses, des Pfarrzentrums Hilbringen und der Seffersbachhalle.
Die Vertragsbedingungen für die Benutzung der Saargauhalle, der Vereins- und Bürgerhäuser, des Dorfgemeinschaftshauses, des Pfarrzentrums Hilbringen und der Seffersbachhalle, die die Anmietung und Benutzung der Räume regeln, werden ab dem 1. Dezember 2024 dahingehend ergänzt, dass nun wichtige Haftungsregelungen aufgenommen werden, die der Kreisstadt Merzig von ihrem kommunalen Haftpflichtversicherer vorgegeben wurden. Darüber hinaus wurde allen Merziger Vereinen die Möglichkeit eingeräumt, einmal im Jahr in den betreffenden Räumlichkeiten eine Veranstaltung zum pauschalen Entgelt von 50 Euro durchzuführen. Der Stadtrat stimmte der Änderung einstimmig zu.
Pfarrgarten St. Peter – Abschluss eines Pflegevertrages
Im Rahmen des Tourismusprojektes „Gärten ohne Grenzen“ wurde der Pfarrgarten St. Peter öffentlich zugänglich gemacht. Durch Stadtratsbeschluss aus dem Jahre 2004 beteiligte sich die Kreisstadt Merzig mit rund 25.000 € jährlich an den Pflegekosten für den Garten. Zur Konsolidierung des Haushaltes ist jedoch eine Reduzierung des Betrages auf 15.000 € vorgesehen. Da der bisherige Dienstleister, die CEBIS, die Pflege zu diesem Preis nicht weiter übernehmen kann, stimmte der Stadtrat bei einer Enthaltung einstimmig dafür, mit der katholischen Kirchengemeinde Merzig St. Peter einen Vertrag zur Teilfinanzierung der Pflegekosten des Pfarrgartens abzuschließen.
Beratung zur Verbandsversammlung des EVS – Abstimmungsverhalten des Oberbürgermeisters in der Verbandsversammlung am 10.12.2024
Der Stadtrat ermächtigte den Oberbürgermeister einstimmig, auf der Verbandsversammlung des EVS dem Wirtschaftsplan 2025 und der Festlegung des einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums zuzustimmen.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.