Mit Bezug zur Veröffentlichung vom 05.11.2025 im Bekanntmachungsblatt Neues aus Merzig, Ausgabe Nr.45, wird die Einsicht der Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Umweltbericht, der Auswirkungsanalyse und dem Verkehrsgutachten bis einschließlich 08.12.2025 verlängert. Die Einsicht kann auf der Internetseite der Kreisstadt unter www. merzig.de unter folgendem Pfad https://www.merzig.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen/ erfolgen. Dort sind die Unterlagen zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Die Unterlagen können zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt, Brauerstraße 5, Zimmer Nr. 231, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.