Aufgrund der §§ 84 ff. Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Stadtrat am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
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| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 84.942.168 € |
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| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 89.021.355 € |
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| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -4.079.187 € |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.115.100 € |
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| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 18.578.800 € |
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| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 10.463.700 € |
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| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 12.848.794 € |
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| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.290.000 € |
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| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 10.463.700 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 10.463.700 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 3.350.000 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 35.000.000 €
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage wird festgesetzt um 4.079.187 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 309 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 470 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 425 v.H. | ||
Es gilt der vom Stadtrat am 20.02.2025 beschlossene Stellenplan.
Merzig, den 20.02.2025
Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 u. 3 wurden am 30.10.2025 wie folgt erteilt:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Kreisstadt Merzig genehmige ich gem. § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.350.000 €, gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 10.463.700 €.
Kommunalaufsicht
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung 2025 liegt vom 12. November 2025 bis einschließlich 21. November 2025, montags bis freitags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, zur Einsicht beim Fachbereich Finanzmanagement, Neues Rathaus, Zimmer 313, öffentlich aus.
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
Kreisstadt Merzig