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Neues aus Merzig
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Stadtrat am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

84.942.168 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

89.021.355 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-4.079.187 €

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.115.100 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

18.578.800 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

- 10.463.700 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

12.848.794 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.290.000 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

10.463.700 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 10.463.700 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 3.350.000 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 35.000.000 €

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage wird festgesetzt um 4.079.187 €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

309 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

470 v.H.

2.

Gewerbesteuer —  425 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 20.02.2025 beschlossene Stellenplan.

Merzig, den 20.02.2025

gez. Marcus Hoffeld
Oberbürgermeister

Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 u. 3 wurden am 30.10.2025 wie folgt erteilt:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Kreisstadt Merzig genehmige ich gem. § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.350.000 €, gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 10.463.700 €.

gez. Landesverwaltungsamt St. Ingbert

Kommunalaufsicht

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung 2025 liegt vom 12. November 2025 bis einschließlich 21. November 2025, montags bis freitags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, zur Einsicht beim Fachbereich Finanzmanagement, Neues Rathaus, Zimmer 313, öffentlich aus.

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG wird auf Folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Kreisstadt Merzig

gez. Marcus Hoffeld
Oberbürgermeister