Information für Erziehungsberechtigte von Kindern, geboren vom 01.01.2021 – 31.12.2021
Für Kinder, geboren vom 01.01.2021 bis 31.12.2021, kann der Merziger Windelgutschein in Höhe von max. 48 € letztmalig für das Jahr 2024 beantragt werden, sofern die Familie mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig gemeldet ist. Maßgeblich für eine Auszahlung sind für 2021 geborene Kinder die Richtlinien vom 01.01.2017.
Voraussetzungen für die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins:
• gültiger Merziger Familienpass im Jahr 2024 www.merzig.de/familienpass
• Antrag zur Auszahlung Merziger Windelgutschein 2024
unter www.merzig.de/windelgutschein
Sie können den Merziger Familienpass kostenfrei beim Bürgerbüro der Kreisstadt Merzig beantragen. Bitte beachten Sie dabei die Öffnungszeiten des Bürgerbüros unter: https://www.merzig.de/rathaus/rathaus-online/buergerservice/
Weitere Infos unter www.merzig.de/windelgutschein oder tel. unter 06861-85-383.
Für Neugeborene und Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung auf das Tragen von Windeln angewiesen sind, gelten die Richtlinien vom 01.01.2022.
Die Antragsfrist für den Merziger Windelgutschein 2024 endet am 31.03.2025.