Wirtschaftsplan des Wassergewinnungs- und Wasserlieferverbandes Stocksbruch für das Jahr 2024
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 2. Mai 2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024
| im Erfolgsplan | im Ertrag mit | 102.122,09 € |
| im Aufwand mit | 97.330,00 € | |
| im Vermögensplan | in den Einnahmen mit | 11.000,00 € |
| in den Ausgaben mit | 11.000,00 € |
festgestellt.
Eine Stellenübersicht entfällt, da der Verband keine eigenen Bediensteten hat.
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht veranschlagt.
Die Liquidität des Verbandes wird durch die die Kassengeschäfte wahrnehmende Gemeindekasse Mettlach gewährleistet.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2024:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25. November 2024 bis 06. Dezember 2024 im Rathaus Mettlach, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als gültig zustand gekommen.