Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 07. November 2024 den geprüften Jahresabschluss 2022 festgestellt. Weiter hat der Stadtrat die Entlastung des Oberbürgermeisters für die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2022 beschlossen.
Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtrates werden hiermit gemäß § 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.97 (Amtsblatt I S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfbericht der prüfenden Stelle für das Haushaltsjahr 2022 liegt vom 21. November bis einschließlich 29. November, montags bis freitags in der Zeit von 07.30 bis 12.00 Uhr, sowie montags, dienstags und mittwochs von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr zur Einsicht im Fachbereich 111 Finanzmanagement, Neues Rathaus, Zimmer 313, öffentlich aus.