Sollten Sie einen EU-Kartenführerschein mit
Ausstellungsjahr 1999 bis 2001
besitzen, muss Ihr Führerschein bis zum
19. Januar 2026
in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
| • | ein Ausweisdokument |
| • | den bisherigen Führerschein |
| • | ein aktuelles biometrisches Passbild |
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €.