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Neues aus Merzig
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Wertstoffzentrum der Kreisstadt Merzig sowie der Anlage 1 vom 13. Dezember 2022

Gemäß Beschluss des Stadtrates der Kreisstadt Merzig vom 08. Dezember 2022 wird die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Wertstoffzentrum der Kreisstadt Merzig sowie die Anlage 1 wie folgt geändert:

Artikel 1:

§ 4 erhält folgende Fassung:

„Das Wertstoffzentrum darf nur während der nachstehenden Einlasszeiten angefahren werden: Einlasszeiten: montags, mittwochs und freitags von 12.00 Uhr bis 17.45 Uhr, dienstags und donnerstags von 09.00 Uhr bis 15.45 Uhr und samstags von 08.00 Uhr bis 15.45 Uhr, sofern diese Tage keine Feiertage sind. Die Schließung erfolgt 15 Minuten nach dem letzten Einlass. Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.“

§ 5 Abs. 7 wird neu eingefügt:

„Unabhängig von den in der Anlage 1 festgelegten Mengenbegrenzungen für die einzelnen Abfallfraktionen, beträgt die maximale Anliefermenge pro Tag und pro an die Abfallentsorgung angeschlossenes Grundstück 5 m³.

§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Es werden nur Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten und ähnlicher Herkunft aus dem Stadtgebiet angenommen. Diese müssen der Getrenntsammlung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zugeführt werden. Die Geräte müssen vom Anliefernden selbstständig abgeladen und auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Die Sammlung erfolgt gemäß § 14 ElektroG.“

Artikel 2: Neufassung der Anlage 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für das Wertstoffzentrum

Die Anlage 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für das Wertstoffzentrum erhält folgende Fassung:

Anlage 1

Sammelstruktur des Wertstoffzentrums

Sammelfraktion am Wertstoffzentrum

Mengenbegrenzung pro Tag und pro angeschlossenes Grundstück

Entgelt

Altholz (Kategorie A I, II u. III), naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, verleimtes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz mit und ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

2 m3

kostenpflichtig

Altholz (Kategorie A IV), mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, sowie sonstiges Altholz, das auf Grund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz, sowie teerölhaltiges Altholz

1 m3

kostenpflichtig

Altkleider, sofern noch trag- bzw. benutzbar, Bettwäsche, Gardinen, Handtücher, Tischdecken, Schuhe, Federbetten

kostenlos

Altreifen und Gummiprodukte, Pkw-, Zweirad-, Anhänger und Wohnwagenreifen (keine Lkw-, Traktor- oder Baumaschinenreifen) und zwar mit und ohne Felge, sowie sonstige Gummiprodukte

Max. 12 Reifen, ohne Felge

Max. 12 Reifen,

mit Felge

sonstige Gummiprodukte

3,00 €/Stück

4,00 €/Stück

kostenpflichtig

Asbestzementgebundene Abfälle

1 m3

0,30 €/kg

Fenster inklusive Rahmen

Max. 5 Stück

25,00 €/Stück

Gipshaltige Abfälle, bspw. Gipskartonplatten

0,5 m3

kostenpflichtig

Verkaufsverpackungen aus Glas (Hohlglas), farbgetrennt, Flaschen und Konservenbehälter aus Glas, getrennt nach Farben: weiß, grün und braun

Haushaltsüblich

kostenlos

Hartkunststoffe: Gegenstände aus reinem Hartkunststoff wie z.B. Schüsseln, Körbe, Gießkannen, Gartenstühle, Blumenkästen, keine Verkaufsverpackungen

2 m³

kostenlos

Bauschutt, sowie Ytong- und Bimssteine

Max. 5 Eimer à 10 Liter in loser Schüttung, und

1 Wasch- oder Spülbecken, und

1 Toilettenschüssel und

1 Duschtasse

0,50 € pro angefangenem Eimer

3 €

3 €

4 €

Leichtverkaufsverpackungen in Gelben oder transparenten Säcken

10 Säcke

0,50 € pro 60-Liter Sack

Flachglas mit und ohne Rahmen, farbloses und buntes Fensterglas, Milchglas, Drahtglas

0,5 m³

kostenpflichtig

Kabelabfälle, Kabel, Litzen, Stecker

Haushaltsüblich

kostenlos

Naturkorken, bspw. von Wein- und Sektflaschen

Haushaltsüblich

kostenlos

Speiseöle/-fette

Haushaltsüblich

kostenlos

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger

Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten

Sammelgruppe 3: Lampen

Sammelgruppe 4: Großgeräte

Sammelgruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule

Die Anlieferung von mehr als 20 Geräten der Sammel-gruppen 1, 4 und 6 ist vorab abzustimmen.

kostenlos

Kunststofffolien, alle Folien aus PE-HD und PE-LD, absolut sauber

Haushaltsüblich

kostenlos

Metallschrott einschließlich Dosenschrott, Öl- und benzinfreie metallische Teile

Haushaltsüblich

kostenlos

Buntmetall

Haushaltsüblich

kostenlos

Papier/Pappe/Karton, Zeitschriften, Illustrierte, Broschüren, Bücher, Kartonagen, Well- und Vollpappe

Haushaltsüblich

kostenlos

Sperrmüll: Haushaltsgegenstände, die nicht in die zugelassenen Abfallgefäße passen, keiner weiteren Verwertung mehr zuzuführen sind und bei einem Umzug üblicherweise mitgenommen würden. Die Anlieferung in Säcken oder auf andere Weise verpackt ist nicht zulässig.

3 m3 pro Tag

kostenpflichtig

Sperrige Bauabfälle, bspw. Dachpappe, Tapeten, Sandwichplatten, Trittschalldämmung, Laminatböden mit verklebter Trittschalldämmung, Korkfußböden

1 m³

kostenpflichtig

Styropor, Isolations- und Verpackungsmaterialien aus weißem, sauberem Styropor

1 m³

kostenpflichtig

Problemabfälle

Die Problemabfall-

Fraktion beinhaltet Abfallkleinmengen aus Privathaushalten, die den nachaufgeführten Abfallschlüsselnummern

gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-

Verordnung -AVV) vom 24.07.2002 zuzuordnen sind.

Mengenbegrenzung pro Tag und pro angeschlossenes Grundstück

Entgelt

Altlacke, Altfarben Farb- u. Lackabfälle (ausgenommen Dispersionsfarben), die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten und nicht ausgehärtet sind.

Max. 3 Gebinde, insgesamt max. 30 Liter

kostenpflichtig

Altöl

Nicht chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen

Max. 3 Gebinde, insgesamt max. 30 Liter

kostenpflichtig

Autobatterien/

Bleiakkumulatoren

kostenlos

Fotochemikalien

Max. 10 Liter

kostenpflichtig

Bestandteile die PCB enthalten, bspw. Kondensatoren

Max. 10 Stück

kostenpflichtig

Laborchemikalien

Max. 10 Liter

kostenpflichtig

Laugen

Max. 10 Liter

kostenpflichtig

Leuchtstoffröhren

kostenlos

Lösemittel

Max. 10 Liter

kostenpflichtig

Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

kostenlos

Ölverunreinigte Betriebsmittel, bspw. Aufsaug- und Filtermaterialien die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Max. 20 Liter

kostenpflichtig

Pestizide: Pflanzenschutz-

und Schädlingsbe-

kämpfungsmittel

Max. 10 Liter

kostenpflichtig

Quecksilberhaltige Abfälle

Max. 5 Liter

kostenpflichtig

Säuren

Max. 10 Liter

kostenpflichtig

Spraydosen die nicht restentleert sind und Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern

Max. 20 Liter

kostenpflichtig

Trockenbatterien

Haushaltsüblich

kostenlos

Feuerlöscher

Max. 2 Stück mit bis zu 6 kg Löschmittel-kapazität

mit 7-12 kg Löschmittelkapazität

10 € pro Stück

20 € pro Stück

Nichtidentifizierbare Abfälle (Sonstige Fraktionen a.n.g.)

Max. 10 Liter

kostenpflichtig

Erhebung und Höhe des Nutzungsentgeltes:

Das Nutzungsentgelt zu a) ist zu erheben, sobald eine Abfallfraktion, die in der Anlage 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung des Wertstoffzentrums mit „kostenpflichtig“ gekennzeichnet ist, angeliefert wird und es sich um Haushaltsgegenstände handelt. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach dem verwendeten Transportmittel und der Art der angelieferten Materialien:

a) Haushaltsabfälle

  • PKW, Handwagen oder ähnliches: 4 €
  • Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, oder Kastenwagen: 7 €
  • Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kleintransporter oder Pritschenwagen: 10 €
  • Sind Zugfahrzeug und Anhänger beladen, erfolgt die Erhebung des Nutzungsentgeltes in Höhe der Summe der Transportmittel

Das Nutzungsentgelt zu b) ist zu erheben, sobald eine Abfallfraktion, die in der Anlage 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung des Wertstoffzentrums mit „kostenpflichtig“ gekennzeichnet ist, angeliefert wird und es sich um Bauabfälle handelt. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach dem verwendeten Transportmittel und der Art der angelieferten Materialien:

b) Bauabfälle

  • PKW, Handwagen oder ähnliches: 7 €
  • Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, oder Kastenwagen: 10 €
  • Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kleintransporter oder Pritschenwagen: 15 €
  • Sind Zugfahrzeug und Anhänger beladen, erfolgt die Erhebung des Nutzungsentgeltes in Höhe der Summe der Transportmittel

Entgelt nach § 9 Abs. 2: 3,00 € / kg

Weitere Dienstleistungen innerhalb des Wertstoffzentrums:

- Verkauf von Abfallsäcken

Artikel 3:

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Der Bürgermeister als Werkleiter
Marcus Hoffeld

Gemäß § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird auf folgendes hingewiesen:

Ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gilt diese Änderungssatzung als von Anfang an gültig, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder solcher Bestimmungen, welche aufgrund des KSVG ergangen sind, zustande gekommen sein sollte.