Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 08. 12. 2022 folgende Beschlüsse gefasst:
Verpflichtung eines neues Stadtratsmitglieds
Für Dieter Leistenschneider, der sein Stadtratsmandat niedergelegt hat, rückt Anita Tilk in den Merziger Stadtrat nach. Frau Tilk, die der AfD-Stadtratsfraktion angehören wird, wurde von Bürgermeister Hoffeld zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Einwand gegen die Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 22. 09. 2022
Ratsmitglied Hackenberger (Die LINKE) erhob Einwände gegen die Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 22. 09. 2022 in Bezug auf TOP 4.2. Der Stadtrat folgte der Auffassung der Verwaltung, dass das Protokoll den Ablauf der Sitzung und die Wortbeiträge sowie die Beschlüsse des Rates in korrekter und vollständiger Art und Weise zusammenfasst und kein Anlass besteht, die Niederschrift in der von Herrn Hackenberger beantragten Art und Weise zu ändern. Der Einwand wurde daher vom Rat mit 24 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen zurückgewiesen und die Richtigkeit der Niederschrift festgestellt. Ein Antrag der B90/Die Grünen-Fraktion, den TOP zu vertagen, wurde bei 9 Ja-, 19 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Kündigung der Mitgliedschaft zur Landesfamilienkasse der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (RZVK)
Da die Kindergeldsachbearbeitung für die städtischen Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit zentralisiert werden soll, kündigt die Kreisstadt Merzig zum 31. 08. 2023 die Mitgliedschaft bei der Landesfamilienkasse der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes und überträgt zeitgleich die Zuständigkeit an die Bundesagentur für Arbeit. Der Stadtratsbeschluss erfolgte einstimmig.
Neuausrichtung "Merziger Familienpass"
Ab 2023 können auch die nicht im Haushalt des leiblichen Kindes lebenden Väter und Mütter, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie sorgeberechtigte Großeltern mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig einen Familienpass beantragen, sofern ein entsprechender Bezug zum Kind gegeben ist. Die Gültigkeitsdauer des Passes wird von einem auf zwei Jahre erhöht. Eine Verlängerung ist bis zu fünf Mal möglich, bevor ein neuer Familienpass ausgestellt werden muss. Der Stadtrat stimmte der Änderung der Richtlinie für den Familienpass einstimmig zu.
Abschluss einer Vereinbarung mit der Kultopolis GmbH
Die Kultopolis GmbH ist eine international tätige Konzertagentur mit Sitz in Merzig, die auch in Merzig eine Vielzahl an Veranstaltungen durchführt und somit zu dem reichhaltigen Kulturangebot in der Kreisstadt beiträgt. Zur weiteren Förderung der Kulturszene in Merzig und unter der Voraussetzung, dass die Konzertagentur in Merzig weiterhin so aktiv bleibt (mindestens 6 Veranstaltungen pro Jahr), schließt die Kreisstadt Merzig mit der Kultopolis GmbH eine Sondervereinbarung. Danach ist Kultopolis berechtigt, die Stadthalle zu einem Sonderpreis von 357 € (brutto) zu nutzen und bei bis zu 3 Veranstaltungen pro Jahr das Bewirtungsrecht selbst auszuüben. Kultopolis erhält das Recht, die Beschallungs- und Beleuchtungsanlage in der Stadthalle bei Bedarf kostenlos zu nutzen. Bis zu vier Mal pro Jahr kann Kultopolis sein Merziger Gesamtprogramm ganzseitig in „Neues aus Merzig“ bekannt machen. Die Vereinbarung wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Betrieb für örtliche Abfallentsorgung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde vom Rat einstimmig festgestellt. Der ausgewiesene Gewinn in Höhe von 280.576,68 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1.674.699,62 €. Den Erträgen in Höhe von 2.956.024,11 € stehen Aufwendungen in Höhe von 2.675.447,43 € gegenüber.
Vor dem Hintergrund, dass ab dem kommenden Jahr neben der 240-Liter-Papiertonne zusätzlich die Nutzung eines 1.100-Liter-Containers angeboten werden soll, beschloss der Stadtrat einstimmig die Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung. Derartige Container dürfen ausschließlich bei privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen (bspw. Schulen und Kindergärten) aufgestellt und genutzt werden, da die Stadt ansonsten in Konkurrenz zu privaten Entsorgern und deren gewerbliche Sammlung treten würde.
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Wertstoffzentrum
Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis werden die Öffnungs- bzw. Einlasszeiten zukünftig optimiert. Insgesamt wird die Einlasszeit auch weiterhin 40 Stunden pro Woche betragen. Feuerlöscher werden in Zukunft in die Annahmepalette aufgenommen. Darüber hinaus wird in der Benutzungsordnung die Abfallfraktion „Baumischabfälle“ in „gipshaltige Abfälle“ (z.B. Rigipsplatten) geändert und die Sammelfraktion Sperrmüll in klassischen Sperrmüll und sperrige Bauabfälle, wie bspw. Dachpappe, Laminat- oder Korkfußböden, aufgeteilt. Die Höchstmenge pro an die Abfallentsorgung angeschlossenem Grundstück wurde bei dieser neuen Fraktion auf täglich 1 m³ festgelegt. Ytong- und Bimssteine, die bislang als Baumischabfälle angenommen wurden, werden aufgrund der o.g. Änderung zukünftig der Abfallfraktion „Bauschutt“ zugeschlagen, für welche eine Mengenbegrenzung von max. 5 Eimer à 10 Liter gilt. Da die Mengen von Materialien aus Bau-, Abriss- oder Renovierungsarbeiten seit Jahren kontinuierlich zunehmen und entsprechende Kosten verursachen, das derzeit geltende Nutzungsentgelt (NEG) seit 2013 nicht angepasst wurde, wohingegen Transport- und Verwertungspreise stetig gestiegen sind, sowie im Hinblick auf einen der Grundgedanken bei der Übernahme der örtlichen Abfallentsorgung, nämlich möglichst verursachergerechte Gebühren zu erheben, erfolgt folgende Anpassung des Nutzungsentgelts: Bei der Anlieferung von kostenpflichtigen Haushaltsgegenständen mittels Pkw oder großem Anhänger (bislang 4 € bzw. 10 €) bleibt das Nutzungsentgelt unverändert. Lediglich bei Anlieferung mittels eines kleinen Anhängers erhöht sich das NEG von 5 € auf 7 €. Bei der Anlieferung von Baumaterialien mittels Pkw steigt das NEG von 4 € auf 7 €. Erfolgt die Anlieferung mittels eines kleinen Anhängers, steigt das NEG von 5 € auf 10 € und bei der Anlieferung mittels eines großen Anhängers von 10 € auf 15 €. Die über alle Abfallfraktionen hinweg geltende, maximale Anliefermenge wird auf 5 m³ festgelegt. Der Stadtrat beschloss die o.g. Änderungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Wertstoffzentrum einstimmig.
Änderung der Abfallgebührensatzung
Aufgrund der Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen, der derzeitigen Energiepreise sowie der äußerst unbeständigen und stark gesunkenen Erlöse im Bereich der Papierverwertung sind Anpassungen bei den Abfallgebühren erforderlich. Bei der Sperrmüllabfuhr soll ab 2023 die Anfuhrpauschale bei 10 € belassen werden, jedoch nur noch 40 kg Sperrmüll (bislang 50 kg) beinhalten. Jede weiteren 10 kg werden mit 2,50 € berechnet (bisher wurden jede weiteren 5 kg mit 1 € berechnet). Die pauschale Jahresgebühr der Biotonne wird im kommenden Jahr um 8,04 € auf 78,00 € steigen. Ferner hat die Gebührenbedarfsberechnung ergeben, dass beim Restmüll aufgrund der Kostensteigerungen eine Anhebung auf 0,32 €/kg (bislang 0,30 €) erforderlich ist. Zugleich wird die Grundgebühr für die Restabfallgefäße für das Jahr 2023 verringert. Bisher betrug die Grundgebühr für das 120-Liter-Gefäß 52,20 € und für das 240-Liter-Gefäß 65,28 € pro Jahr. Diese Gebührensätze werden auf 50,28 € bzw. 62,88 € reduziert. Trotz der Erhöhung der Gebühr pro Kilogramm Restabfall bedeutet die Reduzierung der Grundgebühr für alle Nutzer eines 120-Liter-Gefäßes mit einer jährlichen Restabfallmenge unter 96 Kilogramm insgesamt eine Reduzierung ihrer Restabfallgebühren. Eigenkompostierer, die die Biotonne nicht nutzen, erhalten einen Abschlag auf die Restabfallgebühren. Dieser Abschlag wird auf 7,27 € (2022: 6,06 €) angepasst. Zukünftig wird für die Aufstellung eines Abfallgefäßes eine Gebühr in Höhe von 30 € (120 und 240 Liter) bzw. 50 € (770 und 1.100 Liter) erforderlich (bislang 25 und 40 €). Aufgrund der gestiegenen Personalkosten in den vergangenen 6 Jahren ist ebenfalls eine Anpassung der Gebühren für die Um- und Abmeldung von Abfallgefäßen erforderlich. Diese beträgt bislang 6,50 € und steigt auf 7,50 € pro Gefäß. Der Stadtrat beschloss die o.g. Änderungen in der Abfallgebührensatzung sowie die Neufassung des Gebührenverzeichnisses ebenfalls einstimmig.
Aufstellung des Wirtschaftsplanes
Der Wirtschaftsplan des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung für das Jahr 2023, der in den Erträgen mit 2.946.848 € und im Aufwand mit 2.937.467 € abschließt, wurde einstimmig vom Rat beschlossen.
Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung
Der Rat beschloss einstimmig die Vergabe des Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 an die W+ST Publica GmbH, Saarbrücken. Ebenfalls einstimmig bei drei Enthaltungen wurde der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für 2023 ergab keine Veränderungen in den Abwassergebühren.
Beratung zur Verbandsversammlung des EVS
Der Bürgermeister, der die Kreisstadt Merzig in der Verbandsversammlung des EVS vertritt, wurde vom Rat einstimmig bei drei Enthaltungen ermächtigt, dem Wirtschaftsplan 2023 des EVS und der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums in der Verbandsversammlung am 13.12.2022 zuzustimmen.
Änderung der Straßenreinigungssatzung und die Festsetzung des privatrechtlichen Entgeltes
Die Kreisstadt Merzig führt in der Fußgängerzone aus Gründen des öffentlichen Wohles die Straßenreinigung durch. Die Gebühren betragen seit 2012 12,20 € je lfd./m/Jahr Frontlänge bei dreimaligem Kehren pro Woche, wobei die Seitengässchen aufgrund ihrer Größe nur mit der Hälfte der Gebühr berechnet werden. Diese Gebühren steigen ab 2023 auf 13,14 €/lfd./m/Jahr. Des Weiteren besteht bei Grundstücken außerhalb der Fußgängerzone, jedoch nur innerhalb der Kernstadt Merzig, die Möglichkeit, die Straßenreinigung durch die Kreisstadt Merzig durchführen zu lassen. Hierfür ist ein privatrechtliches Entgelt zu entrichten, das seit 2012 4,05 € je lfd./m/Jahr, bei einmaligen Kehren in der Woche beträgt. Da auch dieses Entgelt nicht mehr kostendeckend ist, wird es ab nächstem Jahr 4,34 € lfd./m/Jahr betragen. Der diesbezügliche Beschluss des Rates erfolgte einstimmig.
Anlage von Auwald in der Merziger Saaraue
In der Vergangenheit wurden zwei Bereiche (nördlich des Zeltpalastes und zwischen Hilbringen und Mechern) für die potentielle Anlage eines Auwalds bzw. zur Anlage Auwald ähnlicher Strukturen aufgezeigt. Nach Informationen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) widerspricht das Vogelschutzgebiet im Norden der Merziger Saarauen (Gemarkungen Besseringen/Schwemlingen) der Anlage von zusammenhängenden Auwaldstrukturen. Südlich des Altarmes wäre die Anlage von Auwald möglich, müsste aber im Einzelfall seitens des LUA genau geprüft werden. Auf den Flächen nördlich des Zeltpalastes könnten demnach nach einem entsprechenden Beschluss, die bestehenden Pachtverträge zu kündigen, Auwald ähnliche Strukturen angelegt werden. Der Großteil der Flächen zwischen Hilbringen und Mechern befindet sich im Besitz des Landes und wird als Ökokontoflächen genutzt. Nach Rücksprache mit der Naturlandstiftung Saar/Der Naturland Ökoflächen-Management GmbH ist die Anlage eines Auwalds nicht möglich. Eine sich derzeit in Privatbesitz befindliche Fläche in diesem Bereich würde sich sehr gut zur Anlage eines Auwalds oder von Auwaldstrukturen eignen. Zusammengefasst könnten auf jeweils ca. 1 ha, ca. 3 ha und ca. 1,8 ha - nach Kündigung der Pachtverträge bzw. nach Flächenankauf - Aufwaldstrukturen angelegt werden. Der Stadtrat wird sich in künftigen Sitzungen erneut mit dem Thema befassen.
Einschlagstopp in älteren Buchenmischwäldern in Beständen mit einem mittleren Bestandsalter von 90 Jahren
Ausgehend von einem Antrag der B90/Die Grünen-Stadtratsfraktion (der vollständige Wortlaut steht unter www.merzig.de/buergerinfo, TOP 11.2 in der Tagesordnung dieser Stadtratssitzung) wurde in der September-Sitzung festgelegt, dass bis zu einer Waldbegehung nur im Rahmen von Durchforstungsmaßnahmen im Laubwald eingeschlagen wird, um die heimische Wirtschaft weiter bedienen und vertragliche Vereinbarungen einhalten zu können. Diese Waldbegehung fand mittlerweile statt.
Im Stadtwald Merzig werden bereits jetzt erhebliche Flächen forstlich nicht genutzt. Nach dem B90/Die Grünen-Antrag sollen nochmals 325,7 Hektar aus der Nutzung genommen werden, so dass künftig eine Fläche von 40% der gesamten Waldfläche nicht oder nicht regelmäßig bewirtschaftet würde. Ein Verzicht der Nutzung - wie im Antrag vorgesehen - würde direkte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Brennholz mit sich bringen. In den aus der Nutzung zu nehmenden Flächen fallen bisher rund 1.500 Raummeter Brennholz jährlich an. Dies sind rund 46 % der durchschnittlich verkauften jährlichen Brennholzmenge im Stadtwald vor der Ukraine-Krise, wobei aktuell die Nachfrage deutlich gestiegen ist. Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen fachlich begründbaren Anlass, die derzeit umgesetzte naturnahe Bewirtschaftung, die ökonomische, ökologische und soziale Aspekte umfänglich berücksichtigt und beste Voraussetzungen für eine Klimaanpassung des städtischen Waldes bietet, zu verändern. Gleichwohl verkennt die Verwaltung nicht, dass es gilt, bei den jährlich einzuschlagenden Holzmengen die Auswirkungen der klimatischen Bedingungen der zurückliegenden Jahre zu beobachten. Vor diesem Hintergrund folgte der Stadtrat mit 28 Ja- und 5 Nein-Stimmen dem Vorschlag der Verwaltung, den gestellten Antrag abzulehnen und als Reaktion auf die klimatischen Veränderungen abweichend zum beschlossenen Forstwirtschaftsplan 2022 den Holzeinschlag für das laufende Jahr freiwillig von 15.500 auf 12.500 Festmeter zu begrenzen. Ein zuvor gestellter Antrag der B90/Die Grünen-Fraktion, einen vorläufigen Einschlagstopp für Buchenmischwälder in Beständen mit einem mittleren Bestandsalter von 90 Jahren vorzunehmen, bis die Ergebnisse der Forstwirtschaftseinrichtung und die Waldrichtlinien des Landes vorliegen, wurde mehrheitlich bei 5 Ja-, 18 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen abgelehnt.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.