Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Gewährung einer Ausfallbürgschaft
Der Kunstrasen auf dem Sportplatz Besseringen muss erneuert werden. Die Finanzierung der Kostenbeteiligung des FC Besseringen wird zum Teil über ein Darlehen erfolgen, das durch eine Ausfallbürgschaft der Kreisstadt Merzig abgesichert werden soll. Der Rat beschloss einstimmig die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den FC Besseringen in Höhe von 70.000 €. Der Beschluss erfolgte vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Hebesatzsatzung 2024
Um die Vorgaben des Saarlandpaktes zu erreichen, müssen für 2024 die Grundsteuerhebesätze angepasst werden. Die Kreisstadt Merzig liegt mit ihren aktuellen Hebesätzen insbesondere bei der Grundsteuer B deutlich unterhalb des gewogenen Landesdurchschnitts. Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat mit 23 Ja-, zwei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen, den Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) von 275 % auf 309 % und den Hebesatz der Grundsteuer B von 415 % auf 470 % zu erhöhen.
Änderung der Satzung des/der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung und des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung
Der Rat beschloss einstimmig, die o.g. Satzung zu ändern. Insbesondere das Wahlverfahren soll vereinfacht und dem des Seniorenbeirates angepasst werden. Außerdem sollen, um die Wertigkeit des Beirates zu verdeutlichen, zwei Mitglieder aus den Reihen des Stadtrates in den Beirat entsendet werden. Schlussendlich soll die Aufwandsentschädigung dahingehend geändert werden, dass Beiratsmitgliedern, die an mehr als der Hälfte der Sitzungen in einem Kalenderjahr unentschuldigt fehlen, keine Aufwandsentschädigung ausbezahlt wird.
Berufung der Mitglieder des Zuwanderungs- und Migrationsbeirates für die Legislaturperiode 2024 – 2029
Der Stadtrat berief einstimmig die Mitglieder des Zuwanderungs- und Migrationsbeirates für die Legislaturperiode 2024 – 2029 und benannte Alexander Boos und Giuseppe D’Auria als Beiratsmitglieder aus seiner Mitte.
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Merzig-Wadern über die Umsetzung der landesweiten systematischen Geräte- und Medienausleihe (LSMS) an den Merziger Grundschulen
Die Einführung mobiler Endgeräte für den Einsatz an Grundschulen im Rahmen einer Landesweiten Systematischen Medienausleihe (LSMS) ist erklärtes Ziel des Landes. Über ein aus Bundesmitteln finanziertes Förderprogramm besteht die Möglichkeit, die Erstbeschaffung der iPads zu finanzieren. Antragsberechtigt für dieses Programm sind jedoch nur die Landkreise. Zur Überlassung der Geräte an die kommunalen Schulträger ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich, die die Bedingungen für die Nutzung, Haftungsfragen u. ä. regelt. Dem Abschluss einer diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung stimmte der Rat einstimmig zu.
Zuschuss Krippe Stadtmitte Merzig
Das Sozialwerk Saar-Mosel beabsichtigt die Einrichtung eines zweigruppigen Krippenbetriebs in einem langfristig anzumietenden Gebäude in der Schankstraße. Grundlegende Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens ist der Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter. Dieser kann jedoch erst erfolgen, wenn die Zusage des Ministeriums über die Gewährung des Mietkostenzuschusses vorliegt. Nach dem Antragsformular für den Mietkostenzuschuss muss die Kreisstadt Merzig erklären, dass der durch die Kommunalaufsicht genehmigte Haushalt 2024 vorliegt. Die Abgabe dieser Erklärung ist jedoch derzeit nicht möglich, da mit der Genehmigung des Haushalts ggfs. erst im Sommer nächsten Jahres zu rechnen ist. Dies würde jedoch für die Umsetzung des Projektes eine deutliche Verzögerung von mindestens einem halben Jahr mit sich bringen und ggfs. auch die Kosten deutlich erhöhen. Der Stadtrat beschloss daher einstimmig bei zwei Enthaltungen die Bereitstellung der für den städtischen Investitionskostenzuschuss erforderlichen Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2024, so dass die nach dem Zuschussverfahren geforderten sachlichen Vorgaben erfüllt sind und die fehlende Erklärung im Antragsformular dann vor allem noch formellen Charakter hat. Die Verwaltung wird das Bildungsministerium anschreiben und darum bitten, den Mietzuschuss für die Krippe Stadtmitte Merzig zu bewilligen.
Regelungen für Überlassungsverträge der Umkleide- und Sportgebäude (Clubheime) auf den Sportplätzen
Die Clubheime auf den Merziger Sportplätzen sind in Bausubstanz und Technik in die Jahre gekommen. Um in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vereinen Zuschussmittel beantragen und nutzen zu können, ist es erforderlich, die Clubheime vertraglich dem nutzenden Verein zu überlassen und entsprechende Regelungen in diesen Verträgen zu fixieren. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuschuss-Regelungen der Überlassungsverträge zur Anwendung der 50/50-Regelung sowie maximal 200.000 € in einem Zeitraum von 15 Jahren für Sanierungsmaßnahmen an Umkleide- und Sportgebäuden auf den Sportplätzen stimmte der Rat einstimmig zu.
Beratung zur Verbandsversammlung des EVS - Abstimmungsverhalten des Oberbürgermeisters in der Verbandsversammlung
Der Oberbürgermeister wurde nach einstimmigem Ratsbeschluss (bei fünf Enthaltungen) ermächtigt, dem Wirtschaftsplan 2024 des EVS und der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums in der Verbandsversammlung des EVS am 12.12.2023 zuzustimmen.
Hundewiese; Antrag der FWM/FDP-Fraktion
Die Fraktion Freie Wähler Merzig/FDP beantragte eine umzäunte Hundewiese im Stadtgebiet, auf der Halter ihre Hunde leinenlos auslaufen lassen können. Der Rat lehnte diesen Antrag mit drei Ja-, 21 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen ab.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.