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Neues aus Merzig
Ausgabe 50/2025
Sonstige Amtliche Bekanntmachungen
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Umtausch von Kartenführerscheinen

Sollten Sie einen EU-Kartenführerschein mit

Ausstellungsjahr 1999 bis 2001

besitzen, muss Ihr Führerschein bis zum

19. Januar 2026

in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

• ein Ausweisdokument

• den bisherigen Führerschein

• ein aktuelles biometrisches Passbild (in Papierform, nicht digital)

Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €.