Sollten Sie einen EU-Kartenführerschein mit
Ausstellungsjahr 1999 bis 2001
besitzen, muss Ihr Führerschein bis zum
19. Januar 2026
in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
• ein Ausweisdokument
• den bisherigen Führerschein
• ein aktuelles biometrisches Passbild (in Papierform, nicht digital)
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €.