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Neues aus Merzig
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Baugebiet Hönbruch“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Brotdorf

Bekanntmachung der Änderung des Namens des Bebauungsplanes, der erneuten Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Änderung des Namens des Bebauungsplanes und die erneute Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Baugebiet Hönbruch“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Baugebiet Hönbruch“ werden folgende Ziele verfolgt:

Im Innenbereich des Stadtteils Brotdorf soll durch Umnutzung einer ehemaligen gewerblich genutzten Fläche zwischen der Hausbacher Straße und dem bestehenden REWE Marktes neuer Wohnraum geschaffen werden. Momentan besteht auf dem Grundstück neben privaten Stellplätzen noch das ehemalige Firmengebäude der Firma Regler, das für Wohn- und Gewerbezwecke umgebaut wird. Die Erschließung der Fläche ist über die Hausbacher Straße gesichert. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden. Die Umgebung des Plangebietes ist mit einem Lebensmittelmarkt, einem Autohaus und Wohnbebauung ebenfalls gemischt genutzt. Der Standort ist für die vorgesehene Nutzung sehr gut geeignet, da Einrichtungen der Nahversorgung (z.B. Bäckerei, Lebensmittelmarkt) sowie eine ÖPNV-Anbindung im direkten Umfeld vorhanden sind.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes „Baugebiet Hönbruch“.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 8.660 m2.

Lageplan mit Geltungsbereich; ohne Maßstab; Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan

Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche eine gewerbliche und eine gemischte Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit teilweise erfüllt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 22.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig

(https://www.merzig.de/amtlichebekanntmachungen)

veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, Fachbereich 311 Stadtplanung und Umwelt, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235 zu jedermanns Einsicht öffentlich eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes

(https://www.uvp-verbund.de/kartendienste)

elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Marcus Hoffeld Oberbürgermeister