Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat mit Beschluss vom 14.12.2023 den Bebauungsplan „Gröbelknöpfchen“ gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Gröbelknöpfchen“ im Stadtteil Brotdorf in Kraft.
Übersichtsplan ohne Maßstab (Quelle: LVGL Saarland)
Jedermann kann den Bebauungsplan „Gröbelknöpfchen“, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Zimmer 232 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Sportplatz im LKH-Gelände“ schriftlich gegenüber der Kommune unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn