Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Stadtteilbudget zur Stärkung der Stadtteile - Zusätzliche Verfahrensregeln
Der Rat beschloss einstimmig bei sechs Enthaltungen, dass Projekte des Stadtteilbudgets innerhalb von drei Jahren nach Beschluss des Stadtrates begonnen und vier Jahre nach Beschluss umgesetzt sein sowie dass Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten über das Ortsratsbudget gezahlt werden müssen.
Beitritt der Kreisstadt Merzig zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“
Die wandertouristische Arbeit in der Region wurde bisher vom Wanderbüro Saar-Hunsrück organisiert und koordiniert. Vor zwei Jahren wurde ein Prozess der Neustrukturierung des Wanderbüros begonnen mit dem Ziel, eine zukunftsfähige Struktur zu entwickeln. Anvisiert ist die Gründung eines neuen Vereins, der zukünftig die bisherigen Aufgaben des Wanderbüros mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung übernimmt. 22 Kommunen / Anrainer des Saar-Hunsrück-Steigs bzw. Betreiber von Traumschleifen sind dem neuen Verein bis dato beitreten. Um die erfolgreiche wandertouristische Zusammenarbeit in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück fortsetzen, beschloss der Rat einstimmig den Beitritt der Kreisstadt Merzig zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück-e.V.“. Die jährlichen Mitgliedskosten betragen 3.094 €.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Baugebiet Hönbruch“ im Stadtteil Brotdorf; erneute öffentliche Auslegung
Eheleute beantragen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohngebietes. Das hierfür vorgesehene Areal befindet sich in der Hausbacher Straße südlich des REWE-Marktes. Aufgrund der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der von den Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan überarbeitet und ergänzt. Der Entwurf des Planes und der Begründung ist aufgrund der Anpassung der Art der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet erneut öffentlich auszulegen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung wurden bei drei Enthaltungen einstimmig vom Rat beschlossen. Darüber hinaus beschloss er wegen der Ausweisung als Mischgebiet die Änderung des Namens des Bebauungsplanes von „Wohngebiet“ in „Baugebiet Hönbruch“. Der vorgelegte überarbeite Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, wurde gebilligt und die erneute Veröffentlichung beschlossen.
Bebauungsplan "Gröbelknöpfchen" im Stadtteil Brotdorf; Beschluss als Satzung
Seitens der Kreisstadt Merzig ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Freibereich zwischen Friedhof und Seffersbachhalle und dem nördlich angrenzenden Baugebiet „Auf der Wild“ beabsichtigt. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und soweit abwägungsbeachtlich entsprechend dem Abwägungsvorschlag beschlossen. Der Bebauungsplan „Gröbelknöpfchen“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung, wurde mit 23 Ja- und einer Nein-Stimme bei zwei Enthaltungen als Satzung beschlossen.
Änderung der Abwassergebührensatzung
Die Abwassergebühren dienen der Finanzierung der Aufwendungen im Bereich der städtischen Abwasseranlagen. Aufgrund der Gebührenkalkulation 2024 beschloss der Stadtrat einstimmig folgende Abwassergebühren zum 01.01.2024: Bei der Schmutzwassergebühr ist eine Anpassung von 3 €/m³ auf 3,09 €/m³ vorgesehen. Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,64 €/m³. Die Kleineinleitergebühr soll von 3,01 €/m³ auf 3,39 €/m³ steigen. Bei der Grundgebühr (4 €/Zähler/Monat) ist keine Gebührenänderung vorgesehen (siehe auch ausführlicher Bericht in dieser Ausgabe).
Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung
Der Wirtschaftsplan, der aus dem Erfolgs-, dem Vermögens- sowie dem Finanzplan besteht und den geplanten finanziellen Rahmen der Investitionen und Aufwendungen des Abwasserbetriebes darstellt, wurde bei drei Stimmenthaltungen einstimmig vom Stadtrat beschlossen.
Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung und Behandlung des Ergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2022
Der Jahresabschluss wurde vom Rat bei einer Enthaltung einstimmig festgestellt. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Verlust in Höhe von 73.951,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1.676.536,48 €. Den Erträgen in Höhe von 2.893.151,16 € stehen Aufwendungen in Höhe von 2.967.102,47 € gegenüber.
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Wertstoffzentrum
Der Stadtrat beschloss einstimmig eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Wertstoffzentrum (siehe unter „Amtliche Bekanntmachungen“ in dieser Ausgabe).
Änderung der Abfallgebührensatzung
Unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Erhebung von Abfallgebühren beschloss der Rat mit 25 Ja- und einer Nein-Stimme, die Jahresgebühr für die Nutzung einer Biotonne um 6 € zu erhöhen sowie die Leistungsgebühr (Preis pro kg Restabfall) auf 0,38 €/kg (bisher: 0,32 €/kg) festzusetzen (siehe gesonderter, ausführlicher Bericht in dieser Ausgabe).
Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung
Der Stadtrat beschloss bei einer Enthaltung einstimmig den Wirtschaftsplan, der in den Erträgen mit 3.077.357 € und im Aufwand mit 3.071.834 € abschließt.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.