Gemäß Beschluss des Stadtrates der Kreisstadt Merzig vom 14. Dezember 2023 wird die Anlage 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für das Wertstoffzentrum der Kreisstadt Merzig wie folgt geändert:
Für die Sammelfraktion „Altöl“ wird folgende Mengenbegrenzung festgelegt:
„Maximal 3 Gebinde, insgesamt maximal 20 Liter.“
Die Beschreibung für die Erhebung und Höhe des Nutzungsentgeltes zu b) erhält folgende Fassung:
„Das Nutzungsentgelt zu b) ist zu erheben, sobald eine Abfallfraktion, die in der Anlage 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung des Wertstoffzentrums mit „kostenpflichtig“ gekennzeichnet ist, angeliefert wird und es sich um Bauabfälle handelt. Dies gilt ebenfalls für die Anlieferung von Schadstoffen, die mit „kostenpflichtig“ gekennzeichnet sind. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach dem verwendeten Transportmittel und der Art der angelieferten Materialien:“
Diese Satzung tritt am 01.Januar 2024 in Kraft.
Gemäß § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird auf folgendes hingewiesen:
Ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gilt diese Änderungssatzung als von Anfang an gültig, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder solcher Bestimmungen, welche aufgrund des KSVG ergangen sind, zustande gekommen sein sollte.