Mit Schreiben vom 22.01.2024 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Solarpark Merchingen - Brotdorf“ in den Stadtteilen Merchingen und Brotdorf in der Kreisstadt Merzig genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung für die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplans wirksam.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie aller zugehörigen Fachgutachten, wird ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Neuen Rathaus der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig Zimmer 230 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt dieser Unterlagen sowie die Genehmigung kann jedermann Auskunft verlangen.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Kommune unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise gem. § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn