Es wird darauf hingewiesen, dass die berechtigten Landwirte bis zum 31.03.2023 (Ausschlussfrist) bei der Kreisstadt Merzig, Neues Rathaus, Brauerstraße 5, Zimmer 205, einen Antrag auf Teilerstattung der Kanalbenutzungsgebühren für Betriebe mit Rindviehhaltung stellen können. Bei der Antragstellung ist die Abrechnung der Stadtwerke Merzig GmbH für das Jahr 2020 vorzulegen.
Später als bis zum 31.03.2023 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.