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Neues aus Merzig
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kanalgebührenrückerstattung für Großviehhalter

Es wird darauf hingewiesen, dass die berechtigten Landwirte bis zum 31.03.2024 (Ausschlussfrist) bei der Kreisstadt Merzig, Neues Rathaus, Brauerstraße 5, Zimmer 205, einen Antrag auf Teilerstattung der Kanalbenutzungsgebühren für Betriebe mit Rindviehhaltung stellen können. Bei der Antragstellung ist die Abrechnung der Stadtwerke Merzig GmbH für das Jahr 2023 vorzulegen.

Später als bis zum 31.03.2024 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Oberbürgermeister
Marcus Hoffeld