Bekanntmachung einer Ladung zu einer kommissarischen Verhandlung im Rahmen eines Entschädigungsfeststellungs- und Enteignungsverfahren
Auf Betreiben der Kreisstadt Merzig zur Umsetzung des am 22.10.1965 ortsüblich bekannt gemachten Bebauungsplans „Schlimmfeld“ der Gemeinde Merchingen, der auf dem Grundstück der Eigentümerin Gemarkung Merchingen, Flur 16, Flurstück Nr. 208/71 eine Verkehrsfläche „geplante Straße“ festsetzt, hat die Kreisstadt Merzig am 08.03.2023, eingegangen bei der Enteignungsbehörde am 15.03.2023, die Einleitung des Entschädigungsfeststellungs- sowie des Enteignungsverfahrens des o.g. Grundstücks nach §§ 85 Abs. 1 Nr. 1, 87 BauGB beantragt. Der Antrag wird damit begründet, dass die Enteignung des Grundstücks zur Umsetzung der festgesetzten Verkehrsfläche und der wegemäßigen Erschließung des Grundstücks Flurstück Nr. 243 notwendig ist und der freihändige Erwerb nicht möglich war.
Nach § 108 Abs. 1 BauGB wird der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Antrag festgesetzt auf Dienstag, 26.03.2024, 09:00 Uhr, im Sitzungssaal E.020 im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken.
Zu dieser Verhandlung werden hiermit alle Beteiligten geladen, die nachweislich ein Recht an dem o.g. Grundstücken besitzen. Der Antrag mit Anlagen kann bei der Enteignungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, während der Dienststunden von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr in Zimmer-Nr. 4.042 unter dem Az.: 8120-0400#027 eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung unter Tel.: 0681/501-4659 wird gebeten.
Einwendungen gegen den Antrag sind möglichst vor der mündlichen Verhandlung beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Etwaige Rechte müssen spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrgenommen werden. Auch bei Nichterscheinen kann die Enteignungsbehörde über den Antrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entscheiden. Im Verhinderungsfall werden Sie gebeten, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Es bedarf der Vorlage einer schriftlichen Vertretungsvollmacht sowie einer Kopie Ihres Lichtbildausweises.