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Neues aus Merzig
Ausgabe 9/2025
Sonstige Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Kreisstadt Merzig

Anlässlich einer in der Gemarkung Merzig, Flur 10 (Poststraße) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für das Flurstück Nr. 548/4 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 13.03.2025 um 09:00 Uhr

Treffpunkt: vor Haus Poststraße 55, Merzig

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 26.02.2025
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur