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Neues aus Merzig
Ausgabe 9/2025
Redaktioneller Teil
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Neues aus dem Merziger Stadtrat

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates hier: Änderung der Vergaberichtlinien

Der Stadtrat beschloss einstimmig die in der Geschäftsordnung bisher festgeschriebene Wertgrenze für freihändige Vergaben von 3.000 Euro auf 5.000 Euro heraufzusetzen. Da die Inflation stark angestiegen ist und es insbesondere im Baugewerbe deutliche Preissteigerungen gab, wird es immer schwieriger, für Leistungen im Bereich zwischen 3.000 Euro bis 5.000 Euro überhaupt drei Vergleichsangebote zu bekommen. Dies stellt u.a. im Bereich der Bauverwaltung ein Hemmnis der Flexibilität dar und verzögert beispielsweise kleinere Instandhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden. Aus diesem Grund sollte die Wertgrenze für freihändige Vergaben, unterhalb derer eine Einnahme von drei Vergleichsangeboten sowie die Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt unterbleiben kann, von 3.000 Euro auf 5.000 Euro heraufgesetzt werden. Die Differenz entspricht in etwa der Inflationsrate im Baugewerbe über die letzten 16 Jahre, sodass die neue Wertgrenze mit 5.000 Euro in etwa das Kaufkraftniveau von 3.000 Euro im Jahre 2009 abbildet.

Abschluss einer Chancenvereinbarung zur Umsetzung der Säule II des Startchancenprogramms an der Grundschule St. Josef Merzig

Der Stadtrat stimmte einstimmig dem Abschluss einer Chancenvereinbarung zur Umsetzung der Säule II des Startchancenprogramms an der Grundschule St. Josef zu. Bereits im vergangenen Jahr hat der Stadtrat der Teilnahme der Grundschule St. Josef am von Bund und Ländern finanzierten Startchancenprogramm zugestimmt. Über einen Zeitraum von 10 Jahren werden hier in drei unterschiedlichen Programmbereichen (Säulen) in erheblichem Umfang Mittel für Schulen mit besonderen Benachteiligungen bereitgestellt. Zur Umsetzung der Säule II des Startchancenprogramms müssen die teilnehmenden Schulen Chancenkonzepte entwickeln. Auf Basis dieser Langfristplanung werden dann (für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 einmalig für zwei Schuljahre, danach für jedes neue Schuljahr) Chancenvereinbarungen mit Darstellung der für den Planungszeitraum vorgesehenen Maßnahmen formuliert und für die kostenpflichtigen Maßnahmen auch mit Kostenplänen belegt.

Abschluss eines Beförderungsvertrages für die Schülerbeförderung an Merziger Grundschulen - Streichung eines Zusatzes

Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass im bestehenden Beförderungsvertrag mit der VMW der Zusatz „(…) sowie die Beförderung der Kindergarten-Kinder von Wellingen nach Schwemlingen in die Kita“ gestrichen wird. Es besteht die Möglichkeit, dass die Kita-Kinder nicht nur mittags, sondern auch morgens den Schulbus Wellingen-Schwemlingen nutzen können und damit auf den Kita-Bus verzichtet werden kann.

Zuschuss und Servicepauschale Anruflinientaxi (ALiTa)

Der Stadtrat stimmte einstimmig dem Zuschuss für ALiTa in Höhe des Taxameters abzüglich Fahrgeldeinnahmen ab Januar 2025 sowie einer Erhöhung der Servicepauschale auf 4 Euro ab dem 01.04.2025 zu.

Bewirtschaftung von Teilflächen des Stadtwaldes durch einen Dienstleister

Der Stadtrat stimmte mit 39 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der Bewirtschaftung von Teilflächen des Stadtwaldes durch einen Dienstleister zu. Ausgehend von einer Organisationsuntersuchung im Jahr 2017 hat ein Gutachter basierend auf den Gegebenheiten des Merziger Forstbetriebes Empfehlungen ausgesprochen, so unter anderem gewisse Aufgaben, wie Verkehrssicherung oder Auszeichnen, an einen forstlichen Dienstleister zu vergeben. Geeignete Flächen und damit verbundene Aufgaben wurden von der Fachabteilung der Stadtverwaltung vorgelegt. Zur Gewinnung eines Dienstleisters wird verwaltungsseitig ein Leistungsverzeichnis erstellt und die zu erbringende Leistung öffentlich ausgeschrieben. Die Bewirtschaftung durch einen Dienstleister erfolgt nach den Festlegungen der derzeit geltenden bzw. künftigen Forsteinrichtung für diese Waldbereiche.

Forstwirtschaftsplan 2025

Gemäß des saarländischen Waldgesetzes sind für den Staats- und Körperschaftswald periodische Betriebspläne und jährliche Wirtschaftspläne aufzustellen. Die im Entwurf des Forstwirtschaftsplans aufgeführten Einnahmen und Ausgaben fließen in den Gesamthaushalt ein. Im Haushaltsansatz 2025 stehen der Summe der Auf-wendungen von 1.384.373 € Erträge in Höhe von 1.410.131.€ entgegen. Der Forstwirtschaftsplan wurde vom Rat mit 37 Ja-Stimmen und 3 Enthaltung beschlossen.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan 2025

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025. Auf Antrag der FWM/FDP-Stadtratsfraktion wurde über den Stellenplan 2025 separat abgestimmt. Der Stellenplan 2025 (siehe auch gesonderter Bericht in dieser Ausgabe) wurde mit 35 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen.

Antrag nach § 8 Absatz 4 und 5 Saarlandpaktgesetz

Der Planentwurf für den städtischen Haushalt 2025 schließt mit einem strukturellen Ergebnis von rd. -7,6 Mio. EUR ab und übersteigt damit trotz Kürzungen das zulässige strukturelle Defizit um rd. 4 Mio. EUR. Das Saarlandpaktgesetz eröffnet die Möglichkeit, die Vorgabe für das jahresbezogene strukturelle Ergebnis anzupassen, wenn der Kommune durch nicht vorhersehbare und von ihr nicht beeinflussbare Ereignisse unabweisbare zusätzliche Belastungen entstehen, zu deren Tragung die Kommune verpflichtet, aber nicht in der Lage ist oder eine außergewöhnliche Notsituation vorherrscht. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Benehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat. Begründet wird dieser Antrag für die Kreisstadt Merzig in erster Linie mit der massiven Steigerung der Kreisumlage und der Unmöglichkeit, diese im laufenden Haushalt durch Konsolidierungsmaßnahmen aufzufangen. Der Stadtrat beschloss einstimmig im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens einen entsprechenden Antrag an das Ministerium für Inneres Bauen und Sport zu richten.

Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung "Kreisstadt Merzig", 1. Fortschreibung; Einleitung des Verfahrens

Die Kreisstadt hat bereits im Jahr 2014 eine Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung erlassen. Planerische Grundlage hierzu bildete das Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept. In jüngster Zeit zeigen sich nun jedoch verstärkt Anfragen für Gebiete, die bisher außerhalb der geltenden Satzung liegen. Zusätzlich hat sich die Rechtslage, insbesondere zur Regulierung von Fremdwerbung, geändert, was neue Herausforderungen an die bestehenden Regelungen stellt, und auch hinsichtlich der Regelung von Warenautomaten besteht Nachsteuerungsbedarf. Vor diesem Hintergrund ist nun eine Aktualisierung der Satzung vorgesehen. Ziel dieser Überarbeitung ist es, bisher unberücksichtigte Regelungsinhalte zu ergänzen, neue räumliche Bereiche in die Satzung einzubeziehen und die Satzung an die geänderten rechtlichen Vorgaben bzw. Rechtsprechung anzupassen. Diese Anpassungen sollen die Effektivität der Satzung erhöhen, indem sie eine präzisere Steuerung der Werbeanlagen und Warenautomaten ermöglichen und das städtische Erscheinungsbild von Merzig weiterhin schützen und verbessern. Die Anpassung der Satzung kann somit dazu beitragen, die wirtschaftlichen Ziele effizienter zu fördern und gleichzeitig das städtische Umfeld in einer Weise zu gestalten, die sowohl kommerziell als auch in der Stadtbildprägung vorteilhaft ist. Dies bildet eine solide Grundlage für nachhaltiges Wachstum und die Entwicklung der Kreisstadt Merzig. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Einleitung des Verfahrens und billigte den Entwurf der 1. Fortschreibung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Entwurf der 1. Fortschreibung der Satzung. Weiterhin wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die notwendige Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.

Errichtung eines Mobilfunkmastes im Stadtteil Brotdorf

Der Stadtrat stimmte einstimmig der Errichtung eines Mobilfunkmastes auf einer Teilfläche der städtischen Waldfläche auf der Gemarkung Brotdorf zu. Zur Verbesserung der funktechnischen Versorgung im Bereich der Ortslage Brotdorf und um Versorgungslücken im Telekom-Netz zu schließen, beabsichtigt die Firma DFMG Deutsche Funkturm GmbH (Telekom Netz) einen Funkturm zu errichten. Die Fläche ist in der Forstwirtschaftskarte als Nichtholzboden-/Nebenfläche ausgewiesen. Dies sind Flächen, die keinen oder nur sehr wenig Baumbestand aufweisen. Somit wäre ein Eingriff in die Natur nur marginal. Die entsprechende Infrastruktur zur Erreichung der Fläche ist ebenfalls vorhanden.

Wegenetzstruktur auf dem Friedhof Propsteistraße

Es wurde von Bürgerinnen und Bürgern sowie Friedhofsnutzerinnen und Nutzern angeregt, alle Wege des Friedhofs Propsteistraße zu befestigen. Beim Friedhof Propsteistraße handelt es sich um den ältesten Friedhof der Kreisstadt Merzig mit einem alten Baumbestand und zahlreichen historischen Grabstätten. Das Wegenetz gliedert sich in befestigte Hauptwege und offenporige, mit Rasen bewachsene Neben- und Seitenwege. Es ist nicht beabsichtigt, die vorhandene Struktur der lediglich befestigten Hauptwege zu ändern und sämtliche Wege mit Pflastersteinen zu befestigen. Dies widerspräche dem Charakter des historischen Propsteifriedhofs und ist aus finanzieller Sicht nicht darstellbar. Der Stadtrat beschloss einstimmig, die vorhandene Wegenetzstruktur auf dem Propsteifriedhof mit befestigten Hauptwegen und natürlichen Seitenwegen in ihrer Art zu belassen.

Verabschiedung des Abfallvermeidungskonzeptes der Kreisstadt Merzig

Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt ein vom Land gefördertes Abfallvermeidungskonzept erstellen zu lassen, welches den Ist-Zustand bestehender Abfallvermeidungsmaßnahmen darstellen und weitere Maßnahmen aufzeigen soll, die durch die Stadt selbst im öffentlichen Raum durchführbar sind. Verwaltungsintern wurde ein Workshop, an dem alle Fachbereiche beteiligt waren, durchgeführt, aus dem heraus spezifische Maßnahmen für Merzig entwickelt wurden. Der Stadtrat beschloss einstimmig das Abfallvermeidungskonzept der Kreisstadt Merzig.

Kostenübernahme des Brauchtumsgutachtens; hier: Antrag der Freie Wähler Merzig/FDP-Stadtratsfraktion

Die Auflagen zur Durchführung der Fastnachtsumzüge als beliebte Brauchtumsveranstaltungen werden zunehmend höher. Es müssen immer höhere Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden, um letztendlich solche Veranstaltungen realisieren zu können. So dürfen Fahrzeuge, bei denen die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden, nur am Umzug teilnehmen, wenn der ordnungsgemäße Zustand durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigt wird. Dieses Gutachten ist ebenso vorzulegen, wenn auf den Fahrzeugen Personen befördert werden. Für diesen zusätzlichen Aufwand, der zum Erhalt des Gutachtens führt, fallen für die Wagenbauer Kosten zwischen 100 und 200 € an. Die FWM/FDP-Fraktion hatte hierzu den Antrag gestellt, die teilnehmenden Gruppen mit der kompletten Übernahme der Kosten zu unterstützen. Die Kreisstadt hat ebenfalls einen Vorschlag zur Unterstützung der an Umzügen teilnehmenden Gruppen vorgelegt. Demnach soll jeder Motivwagen, der an einem Umzug im Merziger Stadtgebiet teilnimmt, mit 50 Euro pro Umzug unterstützt werden, maximal mit 150 Euro. Diesem Vorschlag ist die FWM/FDP-Fraktion gefolgt und der Stadtrat stimmte einstimmig dieser Vorgehensweise zu.

Bürgerinformationsportal

Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.