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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Freiwillige Feuerwehr Mettlach Löschbezirk Saarhölzbach

Einladung

Am Samstag, dem 18.03.2023, findet um 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Saarhölzbach gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Mettlach eine Hauptversammlung der aktiven Feuerwehrangehörigen des Löschbezirkes Saarhölzbach statt.

Zu dieser Veranstaltung werden die Mitglieder des Löschbezirkes Saarhölzbach eingeladen.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Wahl der/des Löschbezirksführerin/Löschbezirksführers

Erläuterungen:

Der/die Löschbezirksführer/in wird von den aktiven Feuerwehrangehörigen des Löschbezirkes, die der Feuerwehr seit mindestens drei Monaten angehören, auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.

Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung. Wahlleiter ist der Bürgermeister. Die Vorschrift des § 46 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gilt entsprechend.

Gemäß § 11 der Brandschutzorganisationsverordnung kann zur/zum Löschbezirksführer/in bestellt werden, wer mindestens eine abgeschlossene Zugführerausbildung besitzt.

Tagesordnung der ordentlichen Versammlung

1.

Begrüßung

2.

Bericht des Löschbezirksführers

3.

Bericht des Schriftführers

4.

Bericht des Kassenführers

5.

Bericht der Kassenprüfer

6.

Entlastung des Kassenführers

7.

Neuwahlen

8.

Verschiedenes

Der Bürgermeister Daniel Kiefer

Der Löschbezirksführer Daniel Ollinger