Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. November 2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
| in den Erträgen auf | 1.694.002,36 € |
| in den Aufwendungen auf | 1.635.736,04 € |
| Jahresgewinn | 58.266,32 € |
Der Vermögensplan wird festgesetzt
| in den Einnahmen auf | 58.266,32 € |
| in den Ausgaben auf | 58.266,32 € |
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 250.000,00 € |
§ 5
Es gilt die vom Gemeinderat am 14.11.2023 beschlossene Stellenübersicht.
Der Werkleiter
gez. Daniel Kiefer
Daniel Kiefer
Bürgermeister
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2024
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.03.2024 bis 22.03.2024 im Rathaus Mettlach, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als gültig zustand gekommen.
Mettlach, den 04.03.2024
Der Werkleiter
Daniel Kiefer
Bürgermeister