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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erweiterung der „Zone 30“

im Ortsteil Orscholz, Koblenzer Straße und Saarbrücker Straße

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bis auf Weiteres folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

Im Bereich der Koblenzer Straße (ab Einmündung Saarburger Straße), der Saarbrücker Straße (ab den Einmündungen Cloefstraße und Moselstraße) sowie allen anliegenden Straßen (Haydnweg, Zum Ordung, Lisztweg, Lärchenweg, Goetheweg, Buchenweg, Mozartweg, Birkenweg, Beethovenweg, Tannenweg, Schubertweg, Zum Kaltenborn, Händelweg, Zum Weiter Bruch, Saarlandplatz, Dahlienweg, Im Kahlenbruch, Wendelinusweg, Laurentiusweg, Balduinweg, Zur Großwies, Jakob-Bechtel-Weg) wird eine Tempo-30-Zone mit beschränktem Halteverbot für Fahrzeuge über 3,5 t erlassen. Dies geschieht durch die Aufstellung der VZ 274 und VZ 290 mit dem Zusatzzeichen „3,5 t“.

2.

Die dieser Verfügung entgegenstehenden Anordnungen und Verkehrszeichen sind außer Kraft zu setzen.

Die verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Mettlach, den 24.02.2025

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer