Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Gemeinde Mettlach auf Antrag der Q-Energy Mettlach GmbH in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Repowering Windpark Wehingen/Tünsdorf“ und die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen/Tünsdorf“ beschlossen hat.
Das neue Plangebiet umfasst innerhalb der Gemarkung Tünsdorf, Flur 5 die Parzellen 42, 43, 44, 45, 46, 48, in der Gemarkung Wehingen, Flur 4 die Parzellen 16, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 54, 64, 72 sowie in der Flur 5 die Parzellen 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10,11, 12, 13, 14, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 40, 101, 102, 103, 104, 105.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Repowering Windpark Wehingen / Tünsdorf“ ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering des bestehenden Windparks Wehingen / Tünsdorf.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgestellt.
Die Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Mettlach, den 08.03.2023
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer