Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes eine Fläche von ca. 1570 m ² aus dem die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern vom 01. Dezember 1966 (Amtsbl., S. 153 ff.) geschützten Landschaftsschutzgebiet auszugliedern.
Es handelt sich um die Flächen innerhalb der Gemeinde Mettlach, Gemarkung Saarhölzbach, Flur 4, Flurstück 30/1 (ganz) und Flur 2, Flurstück 230/60 (teilweise).
Der Verordnungsentwurf und die Übersichtskarte liegen vom 24.03.2023 bis 25.04.2023 (einschließlich) während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3.OG öffentlich aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Mettlach Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.
Mettlach, den 10.03.2023
Daniel Kiefer
Bürgermeister
Anlage: Übersichtskarte