Am Dienstag, dem 25. März 2025, findet um 17.00 Uhr im Versammlungsraum des Rathauses der Gemeinde Mettlach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Mettlach statt, zu der ich hiermit alle Genossenschaftsmitglieder einlade.
Tagesordnung
| 1. | Feststellung der Jahresrechnung für das Jagdjahr 2024 |
| 2. | Entlastung für die Haushaltsführung der Jagdgenossenschaft Mettlach im Jahr 2024 |
| 3. | Neuwahl |
| • | des Jagdvorstehers und |
| • | der Mitglieder des Jagdgenossenschaftsausschusses und deren Vertreter |
| 4. | Bericht über die Verwendung der der Gemeinde Mettlach zugewiesenen Jagdpachterlöse für das Jahr 2024 |
| 5. | Beratung des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2025 |
| 6. | Bekanntgabe der Streckenlisten der einzelnen Jagdbezirke |
| 7. | Entwicklung von Wildbestand und Wildschäden |
| 8. | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen |
In der Jagdgenossenschaftsversammlung sind nur die Eigentümer von Grundstücken stimmberechtigt, die im Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Mettlach (Jagdgenossenschaftskataster) eingetragen sind. Die Tatsache allein, Eigentümer zu sein, genügt also nicht.
Aus Gründen des geordneten Versammlungsablaufes ist eine Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses am o.g. Sitzungstag ab 12:00 Uhr ausgeschlossen. Mit Bezug auf § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mettlach werden Grundstückseigentümer gebeten, die Eintragung oder Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses bei der Gemeindeverwaltung Mettlach, Zimmer 301, unter Vorlage amtlicher Unterlagen neueren Datums zu veranlassen.
Mettlach, 13. März 2025
Der Jagdvorsteher
Daniel Kiefer