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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Mettlach

Die Niederschrift über das Ergebnis der Versammlung der Jagdgenossenschaft Mettlach, die am 05.03.2026 im Versammlungsraum EG im Rathaus Mettlach stattgefunden hat, liegt gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mettlach

in der Zeit vom 20. März 2026 bis zum 07. April 2026

während der Dienststunden in Zimmer 301 des Rathauses Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach, aus.

Die Jagdgenossenschaft Mettlach beschloss im Rahmen der Haushaltsberatungen, den verbleibenden Jagdpachterlös der Gemeinde Mettlach zum Ausbau und zur Unterhaltung von Feld- und Waldwegen, dem Bau von Weißergattern und der Erstellung eines Reviergutachtens zur Verfügung zu stellen. Zuweisungen an die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Orscholz sowie an die Forstverwaltung sind ebenfalls beschlossen worden.

Gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung kann jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zustimmte, die Auszahlung seines Anteiles verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.

Mettlach, 10. März 2026

Der Jagdvorsteher

Daniel Kiefer