Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeinde Mettlach überarbeitet derzeit im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ihren Lärmaktionsplan. Die EU verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie weitere untergesetzliche Regelwerke.
Wegen neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind in der Regel nicht vergleichbar. Darin ist die Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes begründet. Lärmaktionspläne sind bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen oder zu überprüfen und zu überarbeiten.
Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbauenden Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind im Saarland die Gemeinden und Städte. § 47d BImSchG schreibt die Erstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwegen sowie in Ballungsräumen vor. Die Gemeinde Mettlach hat einen Lärmaktionsplan der 3. Runde erstellt. Er wurde am 26.06.2019 im Gemeinderat verabschiedet. Dieser Lärmaktionsplan ist auf der Basis der 4. Runde der Lärmkartierung zu überprüfen und fortzuschreiben.
Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG ist bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes die Öffentlichkeit zu hören, um ihr die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 die Offenlegung des Lärmaktionsplanes in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen. Hierzu wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes
in der Zeit von 02.04.2024 bis einschließlich 25.04.2024
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden. Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Mettlach unter https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ eingesehen werden.
Mettlach, den 21.03.2024
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer