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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 14/2026
Veranstaltungen "Rund um die Saarschleife"
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Hundebestandsaufnahme in der Gemeinde Mettlach

In der vergangenen Zeit wurde festgestellt, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Im Sinne der Steuergerechtigkeit wird die Gemeinde Mettlach daher in den kommenden Wochen eine Hundebestandsaufnahme durchführen.

Hierzu werden alle Haushalte im Gemeindegebiet durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Aachen aufgesucht. Die Befragungen erfolgen wochentags in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags von 10:00 bis 17:00 Uhr.

 

 

 

Die Mitarbeitenden weisen sich durch einen von der Gemeinde ausgestellten Ausweis aus. Im Rahmen der Erhebung werden keine Wohnungen betreten. Zudem werden vor Ort weder Steuern noch Gebühren erhoben.

Ziel der Maßnahme ist es, den aktuellen Hundebestand vollständig zu erfassen. Sollte dabei festgestellt werden, dass Hunde bislang nicht angemeldet wurden, ist mit einer rückwirkenden Festsetzung der Hundesteuer zu rechnen. Darüber hinaus können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Die Gemeinde bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter eindringlich, ihrer Anmeldepflicht nachzukommen und bislang nicht gemeldete Hunde zeitnah anzumelden. Auf diese Weise lassen sich mögliche Unannehmlichkeiten vermeiden.

Die Gemeinde Mettlach bietet Hundehalterinnen und Hundehaltern ab sofort einen neuen komfortablen Online-Dienst: Die An- oder Abmeldung eines Hundes beim Steueramt kann nun bequem von zu Hause aus erledigt werden: www.mettlach.de/rathaus-online/an-abmeldung-hunde

Bei Fragen zur Hundesteuer:

Tel. 06864/83-39 oder Mail an steuern@mettlach.de